Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) macht den Weg für das autonome Fahren in Parkhäusern frei. Die Behörde hat nun einen Anforderungskatalog vorgelegt, in dem geregelt ist, welche Voraussetzungen Systeme zum sogenannten "Automated Valet Parking" für eine Zulassung in Deutschland erfüllen müssen. Unter anderem ist beim fahrerlosen Fahren in speziellen Parkhäusern eine Höchstgeschwindigkeit von zehn km/h vorgeschrieben, die Fahrzeuge müssen gefahrlos deaktivierbar sein und sich selbstständig gegen Wegrollen an der Rampe oder in der Parklücke sichern.
Der nun vorgelegte "Anforderungskatalog für die nachträglich aktivierbare automatisierte / autonome Fahrfunktion" ist nach Angaben der Behörde der weltweit erste seiner Art. Autohersteller können auf seiner Basis die Genehmigung für die Nutzung beziehungsweise die technische Freischaltung automatisierter Parkdienste beantragen, die sie in ihre Pkw einbauen. Die Autos dürfen sich dann in speziell ausgerüsteten Anlagen ohne Fahrer zur Parklücke und zurückbewegen, so dass der Fahrer selbst nichts mehr mit dem Parkvorgang zu tun hat.
Bislang ist "Automated Valet Parking" nur in Testprojekten möglich; Bosch etwa betreibt am Stuttgarter Flughafen-Parkhaus P6 einen entsprechenden Pilotversuch. Neben dem Gewinn an Bequemlichkeit für den Fahrer, der sich das Suchen einer Parkbucht spart, hat die Automatisierung weitere Vorteile. So sollen Parkhausbetreiber rund 20 Prozent mehr Fahrzeuge auf der gleichen Fläche unterbringen können, da sie enger nebeneinander geparkt werden können.