Auch wenn der Gesundheitsschutz momentan Vorfahrt hat: Die blaue Prüfplakette mit der Zahl 20 läuft mit dem 31. Januar 2021 aus. Anders als im Frühjahr sind Bußgelder wegen einer Überziehung der Hauptuntersuchung nicht ausgesetzt. Wer also noch mit einer blauen Plakette unterwegs ist, dem drohen spätestens im März ein Bußgeld sowie Ärger mit der Versicherung, erklärt TÜV SÜD.
Um dies zu vermeiden, sollten sich Fahrzeughalter zur Hauptuntersuchung unter www.tuvsud.com/de anmelden, rät der Prüfspezialist. Auch während des Lockdowns werde dieser wichtige Service für die Verkehrssicherheit unter Einhaltung der geltenden Hygieneschutzbestimmungen angeboten.
Zeigt die Plakette beispielsweise auf November 2020, dann müssen Privatfahrer und der Halter ab Februar 2021 mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro rechnen, sofern die Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Zudem besteht ggf. Ärger mit der Versicherung. Wenn mit dem Fahrzeug ohne gültige Plakette ein Unfall verursacht wird oder es an einem Unfall beteiligt ist, muss damit gerechnet werden, dass die Versicherung einen Gutachter zu Rate zieht und für entstandene Schäden Regressforderungen stellt. (tm)