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BVfK: Corona-Regelungen für Autohandel "nicht verhältnismäßig"

08.02.2021 16:03 Uhr | Lesezeit: 5 min
BVfK: Corona-Regelungen für Autohandel "nicht verhältnismäßig"
Der BVfK fordert eine schnellstmögliche Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel. Alternativ schlägt der Verband intelligente Konzepte vor.
© Foto: PhotoGranary / stock.adobe.com

Verlängerung des Lockdown oder Lockerung der Maßnahmen: Wie geht es mit dem Kampf gegen die Pandemie ab 15. Februar weiter? Für die freien Autohändler ist die Antwort eindeutig.

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Vor dem mit Spannung erwarteten Bund-Länder-Treffen an diesem Mittwoch macht sich der BVfK für eine schnellstmögliche Beendigung des Corona-Lockdowns für den Fahrzeughandel stark. Die Wirksamkeit der Maßnahmen im stationären Handel seien nicht nachgewiesen und auch nicht zu vermuten, erklärte der Verband in Bonn. Auf keinen Fall seien sie verhältnismäßig

"Der Kfz-Handel ist weiterhin zur verantwortungsbewussten Mitwirkung beim Kampf gegen die Pandemie bereit und hält eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung für unerlässlich. Allerdings gilt es, die Wirksamkeit von Maßnahmen ständig zu prüfen, welche den Menschen und Unternehmen größte persönliche und finanzielle Opfer in einer Dimension abfordern, die oft an die Grenzen gehen", heißt es in einer am Montag veröffentlichten BVfK-Mitteilung.

Die Vertreter des freien Autohandels kritisierten auch die teils widersprüchlichen und uneinheitlichen Einzelverbote in Deutschland. Laut einer Übersicht verbieten derzeit acht Bundesländer die Öffnung der Außenflächen ganz, die übrigen erlauben sie, jedoch teilweise nicht für den Publikumsverkehr oder untersagen dort das Ausstellen von Fahrzeugen.

Ähnlich sieht es den Angaben zufolge bei der Frage aus, ob kontaktfreie Besichtigungen in Vorbereitung eines Online-Kaufs unter Einhaltung der Hygiene und Schutzmaßnahmen oder auch ob Probefahrten gestattet sind. Selbst bei der Übergabeabwicklung von bereits verkauften Fahrzeugen gebe es uneinheitliche Regelungen. In zehn Bundesländern sei dies innerhalb der Geschäftsräume erlaubt, in den übrigen nur auf dem Außengelände.

Diese BVfK-Grafik verdeutlicht den bundesweiten Flickenteppich.

Flexibilität dank Algorithmus

Abhilfe schaffen könnte aus Sicht des BVfK ein flexibles Lockdown-Konzept. Ihm solle ein Algorithmus zu Grunde gelegt werden, der sämtliche Faktoren berücksichtigt, die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen und ihre Folgen auf die Unternehmen haben. Dazu zählt der Verband die individuellen Besonderheiten des jeweiligen Gewerbes ebenso wie auch regionale Faktoren wie Bevölkerungsdichte und Wohnraumsituation. "Daraus soll sich ergeben, welche Unternehmen in welcher Region geöffnet bleiben dürfen, welche wie lange geschlossen werden oder mit verminderter Kapazität zur Reduzierung der Infektionsgefahr geöffnet oder tätig sein dürfen."

Das erfordere eine Abkehr von der bisherigen Generalstrategie, jedes Unternehmen für den gleichen Zeitraum zuschließen, betonte der BVfK. Es gelte, die jeweils individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen und auch zu prüfen, ob man Unternehmen wechselseitig im Wochen-Rhythmus öffnen und schließen könne. Man sei der Auffassung, dass ein "dergestalt atmendes durch einen mit allen relevanten Faktoren gespeistes, Algorithmus-gesteuertes Wechselmodell aus teilweisem Öffnen und Schließen möglicherweise sogar zu einer höheren Effektivität bei gleichzeitiger Vermeidung allzu extremer Schäden in der Wirtschaft und in Folge auch den Staatsfinanzen nach sich ziehen würde". (AH)

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