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Corona-Lockdown: Auch BVfK droht mit Klage

02.03.2021 08:09 Uhr | Lesezeit: 4 min
Der Lockdown setzt dem Autohandel stark zu.
© Foto: PhotoGranary / stock.adobe.com

Vor der nächsten Bund-Länder-Runde fordern die Vertreter des freien Kfz-Handels eine schnelle Öffnung des stationären Autoverkaufs. Das Infektionsrisiko in den Betrieben sei beherrschbar.

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Vor dem nächsten Corona-Gipfel an diesem Mittwoch nimmt die Öffnungsdebatte im Einzelhandel Fahrt auf. Der BVfK kündigte an, rechtliche Schritte zu prüfen, sollten die bis 9. März geltenden Lockdown-Regelungen für den Einzelhandel verlängert werden. Vor dem Hintergrund einer drohenden Pleitewelle im Autohandel werde man nicht vor der Möglichkeit zurückschrecken, den Klageweg zu beschreiten, teilte der Bundesverband der freien Kfz-Händler mit. Geplant seien in diesem Zusammenhang Eilanträge.

Man fordere die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zur kurzfristigen Beendigung des Lockdowns für den Kfz-Handel auf, hieß es aus der Verbandszentrale in Bonn. "Die Verluste an Existenzen und Arbeitsplätzen stehen einem geringen und auch auf andere Weise beherrschbaren Infektionsrisiko gegenüber."

Der BVfK beklagte unter Verweis auf beauftragte Verfassungsrechtsjuristen, dass die massiven Eingriffe in die Berufsfreiheit der Händler nicht hinreichend gerechtfertigt würden. "Die Maßnahmen sind daher weder geeignet, erforderlich noch verhältnismäßig. Damit fehlt ihnen die rechtliche Grundlage und sie sind sofort aufzuheben." Gefordert seien Augenmaß bei der Beachtung des Zusammenhangs zwischen steigenden Infektionszahlen und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken sowie der Effektivität der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.

In der vergangenen Woche hatte bereits das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) mitgeteilt, dass bei weiter geschlossenen Verkaufsräumen einzelne Unternehmen wegen der Corona-Schutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes vor Gericht ziehen sollen. Hierbei würden die Betriebe vom ZDK finanziell und juristisch unterstützt werden. Zwei solcher Klagen gab es bereits, diese scheiterten aber.

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