Auf einige Autobesitzer der vom VW-Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge könnten Schwierigkeiten zukommen: Per Eilantrag wollen Anwälte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) daran hindern, Daten der Halter noch nicht umgerüsteter Autos an die zuständigen örtlichen Behörden weiterzuleiten. Der Eilantrag sei beim Gericht eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Freiburg am Mittwoch.
Nach Angaben der Kanzlei Stoll & Sauer soll damit verhindert werden, dass die Behörden noch nicht umgerüstete Dieselautos stilllegen. Ein VW-Sprecher erklärte, die Zahl der betroffenen Autos sei klein. Das Bundesamt teilte mit, sich zu laufenden Verfahren nicht zu äußern.
Hintergrund ist, dass die Halter nach dem vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückruf 18 Monate Zeit haben, den Wagen in die Werkstatt zu bringen. Die ersten Benachrichtigungen waren Ende Januar 2016 für den VW Amarok rausgegangen, die Frist endet damit in diesem Monat. Nach Angaben des VW-Sprechers sind 97 Prozent der Amarok-Modelle umgerüstet, insgesamt sei bei 1,82 Millionen von rund 2,6 Millionen in Deutschland betroffenen Autos das Software-Update aufgespielt.
Geschätzt 150 Autos betroffen
Die Halter wurden den Angaben zufolge teils mehrfach angeschrieben. Insgesamt geht es Schätzungen nach um höchstens 150 Autos, wobei unklar ist, ob diese noch alle angemeldet und auf der Straße sind.
Nach Angaben der Kanzlei ist es dem Halter eines Amarok derzeit nicht zuzumuten, sein Auto umrüsten zu lassen, weil er gleichzeitig ein Zivilverfahren gegen VW am Landgericht Freiburg führt. Im Rahmen einer Begutachtung solle der Zustand vor und nach dem Update geprüft werden; werde das Update zwangsweise aufgespielt, erschwere dies die Begutachtung.
Laut Kraftfahrtbundesamt geht das Bundesverkehrsministerium davon aus, dass Volkswagen "die verpflichtende Umrüstaktion" im Laufe des Jahres abschließt. Das hatte auch Volkswagen mehrfach betont.
Grundsätzlich gelte, dass der Rückruf verbindlich sei, teilte das KBA mit. Nicht umgerüstete Fahrzeuge könnten außer Betrieb gesetzt werden. Je nach Freigabedatum des Software-Updates hätten die Halter aber genug Zeit für die Umrüstung. Nach Ablauf dieser Zeit informiere das KBA die zuständige Zulassungsbehörde, falls ein Fahrzeug noch nicht umgerüstet worden sei. (dpa)