asp AUTO SERVICE PRAXIS sprach angesichts der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Michael Koppelmann, Geschäftsführer der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH, was Werkstätten hinsichtlich dem Umgang personenbezogener Daten nun beachten müssen.
asp: Wo arbeitet die Werkstatt im Alltag mit personenbezogenen Daten?
Zu den personenbezogenen Daten zählen u. a. Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kraftfahrzeugnummer oder Kfz-Kennzeichen. Auch Daten von eigenen Mitarbeitern wie Schulungshistorie oder Qualifikationen gehören dazu.
asp: Wie ändert sich die Informationspflicht?
Ab dem 25. Mai 2018 sind Kunden detaillierter darüber zu informieren, welche ihrer Daten zu welchem Zweck erfasst und verarbeitet werden. Laut Art. 12 Abs. 7 DSGVO müssen diese Informationen bereits bei der Datenerfassung kommuniziert werden. Dies gilt auch für den Einsatz von Web-Seiten.
asp: Was bedeutet das Recht auf Auskunft und Löschen im Werkstattalltag?
Der Kunde kann in angemessenen Zeitabständen eine Auskunft hinsichtlich der Datenverarbeitung verlangen. Ferner kann er einfordern, dass personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Diesem Wunsch muss das Unternehmen entsprechen, wenn beispielsweise das Speichern der Daten zur Zweckerreichung der Datenerhebung nicht mehr notwendig ist. (asp)
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