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Erheblicher Mangel: RDKS muss funktionieren

02.05.2018 10:55 Uhr
RDKS Reifenqualität
Ab 20. Mai muss das RDKS funktionieren, ansonsten wird keine HU-Prüfplakette erteilt.
© Foto: Initiative Reifenqualität

Ab 20. Mai 2018 gilt ein nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS) am Fahrzeug als erheblicher Mangel, und erhält somit keine HU-Prüfplakette.

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Wer ab dem 20. Mai 2018 mit seinem Fahrzeug und einem nicht funktionierendem Reifendruckkontrollsystem zur Hauptuntersuchung beim TÜV vorfährt, erhält keine HU-Prüfplakette. Denn dies gilt dann als erheblicher Mangel, erklärt die Initiative "Reifenqualität".

Das basiert auf der Erneuerung der EU Richtlinie 2014/45/EU. Autofahrer haben anschließend einen Monat Zeit, diesen Mangel nachzubessern.

Grundsätzlich lassen sich RDKS in zwei Klassen unterteilen: Aktive Systeme liegen direkt am Reifen, messen dort Druck und Temperatur und senden die ermittelten Daten ins Cockpit – auch wenn der Wagen steht. Das System zeigt entweder die Daten für jeden Reifen im Cockpit an oder warnt bei Veränderung des Reifendrucks. Bei diesen Systemen müssen die Sensoren bei jedem Reifenwechsel in der Fachwerkstatt eingestellt werden.

Indirekte Systeme nutzen bereits im Wagen verbaute ABS-Sensoren und interpretieren diese ermittelten Daten: Verringert sich der Reifendruck, wird der Außendurchmesser des Reifens kleiner und die Drehzahl des Reifens steigt. Diese passiven System zeigen nicht den tatsächlichen Druck in den Reifen an, sondern warnen bei einem Druckabfall.

Seit November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem Reifendruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. (tm)

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