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E-Scooter: Starttermin mit kleinen Hürden

11.06.2019 10:03 Uhr
E-Scooter: Starttermin mit kleinen Hürden
Voraussetzungen: Mindestalter von 14 Jahren, Haftpflichtversicherung.
© Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa

Freunde der neuen E-Flitzer müssen noch etwas Geduld haben - genau wie Verleihfirmen. Voraussichtlich Ende nächster Woche könnte die generelle Zulassung in Kraft treten. Das reicht aber noch nicht.

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Elektrische Tretroller können wohl frühestens im Juli in deutschen Städten starten. Nach der für Mitte Juni geplanten Zulassung von E-Scootern allgemein sind weitere Vorbereitungen nötig.

Die Hersteller müssen für ihre Modelle Allgemeine Betriebserlaubnisse beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen - wenn die Verordnung mit den Zulassungsregeln in Kraft ist. Das Bearbeiten dauere dann "in der Regel zwei Wochen", sagte ein KBA-Sprecher. Käufer und Vermieter von E-Tretrollern müssen sich außerdem noch Haftpflichtversicherungen besorgen. Auch das könne etwas Zeit in Anspruch nehmen, hieß es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Der Bundesrat hatte Mitte Mai den Weg für eine Zulassung der kleinen Gefährte mit maximal 20 Kilometern pro Stunde (km/h) in diesem Sommer freigemacht - änderte aber noch wichtige Sicherheitsregeln. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und Radwege nutzen, auch wenn sie auf langsameren Modellen unterwegs sind. Gehwege bleiben für die neuen Kleinfahrzeuge zum Schutz von Fußgängern tabu. Die Verordnung soll voraussichtlich Mitte Juni in Kraft treten. Genannt worden war schon einmal der 15. Juni. Es muss sich aber zeigen, an welchem Tag genau die Regelungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Beim KBA gingen inzwischen 99 Interessensbekundungen von Herstellern ein, wie das Bundesverkehrsministerium auf dpa-Anfrage mitteilte. Schon eine "Anfangsbewertung" haben demnach fünf Hersteller. Wenn die Verordnung in Kraft tritt, könnten sie also nach einem Antrag eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Modelle bekommen.

Die gibt es dann, wenn E-Scooter die nun feststehenden Anforderungen erfüllen: Sie dürfen zwischen sechs und 20 Kilometer km/h schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Die Gefährte dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Erlaubtes Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm. Pflicht sind unter anderem auch zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Beleuchtung und eine "helltönende Glocke".

Wie schnell Modelle mit Betriebserlaubnis dann im Handel zu kaufen oder bei Verleihfirmen zu mieten sind, muss sich zeigen. Dazu kommt die Haftpflichtversicherung. Dafür sind Versicherungsaufkleber mit einem Anti-Fälschungs-Hologramm für jedes Fahrzeug zu besorgen.

E-Scooter-Verleih per Smartphone-App

Es wird daher nicht erwartet, dass Miet-Tretroller vor Anfang Juli in Großstädten auftauchen. Mit einer solchen Zeitspanne rechnet auch der Berliner Senat. Allein in der Hauptstadt hatten acht Verleihfirmen angekündigt, ihre Modelle über Smartphone-Apps zu vermieten. Die Mietpreise dürften bei etwa 15 Cent pro Minute liegen. Der Fahrrad- und Rollervermieter Lime wollte zunächst nicht verraten, ab welchem Datum er seine E-Scooter in deutschen Großstädten aufstellen will. Kurz vorher werde man darüber informieren, sagte eine Sprecherin.

Dazu kommt, dass schon E-Tretroller verkauft wurden, die aber offiziell nicht für den Straßenverkehr zugelassen waren. Wenn die Gefährte die Anforderungen der Verordnung nun nicht erfüllen, können sie nachgerüstet werden. Dabei liegt es laut Verkehrsministerium aber bei Herstellern oder Händlern, ob sie eine Nachrüstung anbieten.

Die neuen E-Tretroller sollen besonders für kurze Strecken etwa von der Bushaltestelle ins Büro oder nach Hause ein paar Straßen weiter ein neues Angebot sein. Sie sind in der Regel kleiner und leichter als Fahrräder, oft lassen sie sich auch zusammenklappen. (dpa)

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