-- Anzeige --

Ersatzwagen nach Unfall: Es darf auch mal ein Ferrari sein

23.08.2019 13:26 Uhr
Ersatzwagen nach Unfall: Es darf auch mal ein Ferrari sein
Selbst ein Ferrari-Cabrio kann als Unfall-Ersatzwagen adäquat sein, wie das Kammergericht Berlin nun geurteilt hat.
© Foto: Ferrari

Für das Opfer eines Verkehrsunfalls gilt eine Schadensminderungspflicht. Vor allem bei den Kosten für einen Ersatzwagen sorgt diese immer wieder für Streit vor Gericht.

-- Anzeige --

Ein Unfall-Ersatzwagen muss "angemessen" sein. Wer bei der Anmietung ein zu kostspieliges Modell wählt, bekommt oft Ärger mit der gegnerischen Versicherung. Doch selbst ein Ferrari-Cabrio kann durchaus adäquat sein, wie das Kammergericht Berlin nun geurteilt hat (Az.: 22 U 160/17).

In dem verhandelten Fall hatte der Besitzer eines Rolls-Royce Ghost nach einem unverschuldeten Unfall für die Dauer der Reparatur ein repräsentatives Ersatzfahrzeug angemietet: einen Ferrari California T. Als er die Rechnung über 1.200 Euro am Tag bei der Versicherung des Unfallverursachers einreichte, verweigerte diese die Zahlung mit dem Hinweis, das Unfallopfer hätte ein Taxi nutzen oder ein günstigeres Auto anmieten können, etwa eine Mercedes S-Klasse.

Die Richter sahen das anders. Sie verglichen den Anschaffungspreis des Rolls-Royce (250.000 Euro) mit dem des Ferrari (190.000 Euro) und kamen zu dem Schluss, der Geschäftsführer einer Berliner Firma habe bei der Wahl seine Schadensminderungspflicht ausreichend beachtet. Das Gesetz enthält laut dem Gericht keine Regelung, die den Schadenersatz ab einem gewissen Luxusfaktor deckelt. Im Übrigen zahlten Halter von Luxuslimousinen auch höhere Beiträge als Fahrer von Durchschnittsautos. (SP-X)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Recht

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.