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Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge: ZDK "überrascht und sehr verärgert"

07.09.2020 10:39 Uhr
Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge: ZDK "überrascht und sehr verärgert"
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski ist verärgert über die abgewiesene Forderung zur Anpassung der Förderrichtlinie bereits zugelassener E-Fahrzeuge.
© Foto: ProMotor

Als "Schlag ins Gesicht" hat ZDK-Präsident Jürgen Karpinski den abgelehnten Bescheid der geforderten Anpassung der Förderrichtlinie für bereits zugelassene E-Fahrzeuge bezeichnet. Das Wirtschaftsministerium ignoriere die Sorgen der Autohändler.

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Das Bundeswirtschaftsministeriums hat die Forderung des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), die Förderrichtlinie für E-Fahrzeuge anzupassen, abgelehnt. Das sei ein "Schlag ins Gesicht", erklärte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski am Freitag. "Wir sind überrascht und sehr verärgert über die Art und Weise, wie das Ministerium berechtigte Sorgen und Nöte des mittelständischen Kfz-Gewerbes einfach vom Tisch wischt, ohne sich offenbar der Tragweite dieser Entscheidung bewusst zu sein." Das Ministerium habe sich nicht genug mit den Auswirkungen auf den Autohandel auseinandergesetzt, hieß es.

Der ZDK kritisiert den in der Förderrichtlinie festgelegten Mindestnachlass von 20 Prozent zuzüglich des Herstelleranteils bei der Förderung eines jungen Gebrauchtfahrzeugs, der mit dem typischen Wertverlust eines Fahrzeugs begründet ist. Dies sei ein massiver Eingriff in die Preishoheit der Autohäuser, so der Verband.

Karpinski: "Derweil stünden sich viele tausend gebrauchte E-Fahrzeuge die Reifen eckig, weil sie durch die Förderrichtlinie schlagartig abgewertet werden. Wer die Elektromobilität in Deutschland zum Erreichen der Klimaziele nachhaltig fördern will, darf die auf den Handel zugelassenen Fahrzeuge nicht außen vor lassen. Sie bieten interessierten Kunden den unmittelbaren Einstieg in die E-Mobilität, und die Preisschwelle für E-Fahrzeuge sinkt. Gleichzeitig könnten die Händler durch den Verkauf von Bestandsfahrzeugen neue emissionsarme Fahrzeuge nachbestellen oder zulassen."

Zudem forderte der Branchenverband, die erhöhte Innovationsprämie nachträglich auch für Neufahrzeuge zu gewähren, die nach dem 4. November 2019 und bis zum 3. Juni 2020 auf ein Autohaus zugelassen worden sind. Die Antragsstellung sollte auch dann möglich sein, wenn der im genannten Zeitraum geltende Umweltbonus bereits beantragt wurde oder das Fahrzeug als junges Gebrauchtfahrzeug weiterverkauft werden soll. Diese Forderung wurde im Schreiben des Ministeriums aufgrund bestehender Antragsrückstände und hoher Bearbeitungszeiten der zuständigen Behörde BAFA ausgeschlossen.

Verband weiter gesprächsbereit

"Ohne den Automobilhandel ist der Vertrieb von Elektrofahrzeugen gar nicht möglich. Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Argumente als irrelevant abgetan werden, und fordern das Bundeswirtschaftsministerium dringend zu einer erneuten Prüfung auf. Wir sind jederzeit gesprächsbereit", betonte der ZDK-Präsident. (AH)

   

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