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Verkehrssicherheit: EU will periodische Fahrzeuguntersuchung neu regeln

24.04.2025 17:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Genaues Hinschauen lohnt sich: Es gibt diverse HU-Mängelpunkte bei der LaSi
Die EU-Kommission schlägt unter anderem eine jährliche HU für Autos vor, die älter als zehn Jahre sind.
© Foto: studio v-zwoelf/Adobe Stock

Die Europäische Kommission will ein ganzes Paket mit neuen Regeln für die Verkehrssicherheit auf den Weg bringen. Das betrifft auch die Hauptuntersuchung für Pkw. Der Vorschlag muss allerdings noch im EU-Parlament verhandelt werden.

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Die EU-Kommission will ein ganzes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den Weg bringen. Zu den Vorschlägen gehört auch eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) für Autos, die älter als zehn Jahre sind. Bevor der Vorschlag in Kraft treten kann, müssen aber auch noch das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen.  

EU-Kommission hofft auf weniger Verkehrstote 

Der Vorschlag sei eine Maßnahme, die die Zahl der Verkehrsunfälle und der Unfallopfer senken könne, hieß es von der EU-Kommission. Sie rechnet damit, dass die Einführung jährlicher Prüfungen von Pkw und Kleintransportern zu einem Prozent weniger Verkehrstoten und Verletzten führen könne.  

Der Vorschlag für die EU-Richtlinie enthält darüber hinaus einen ganzen Strauß an Maßnahmen. So will die EU-Kommission die HU für Elektrofahrzeuge anpassen und neue Prüfpunkte für elektronische Sicherheitssysteme aufnehmen. Dies soll durch die breitere Nutzung der elektronischen Fahrzeugschnittstelle realisiert werden. Zudem soll auch die Softwareintegrität von sicherheits- und emissionsrelevanten Systemen geprüft werden.

Desweiteren will die Kommission neue Emissionsprüfverfahren einführen mit neuen Methoden für ultrafeine Partikel und zur Erfassung von Stickoxiden (NOx).

Die Kommission verweist auf die positiven Erfahrungen mit der Partikelmessung in den Mitgliedstaaten, die sie bereist eingeführt haben (Belgien, die Niederlande und Deutschland). In Deutschland wurde die Überwachung der Emissionen mit der Wiedereinführung der Endrohrmessung in Deutschland im Jahr 2018 sowie der Einführung der neuen Partikelzahlmessung für Euro 6 Diesel ab 1. Juli 2023 deutlich verstärkt.

NOx-Messung: Zunächst für Dieselfahrzeuge

Die NOx-Messung soll zunächst für Dieselfahrzeuge eingeführt werden. Ziel sei es, nicht funktionierenden selektiven katalytischen Reduktionssysteme (SCR) zu identifizieren.

Das Prüfverfahren soll so gestaltet werden, dass es sich an das für die PN-Prüfung angewandte Verfahren anpasst, um eine gleichzeitige PN- und NOx-Prüfung zu ermöglichen. Dadurch würde die Prüfzeit auf dem heutigen Stand gehalten und die zusätzlichen Kosten für die Ausrüstung begrenzt.

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, digitale Fahrzeugzulassungen und Prüfbescheinigungen einzuführen, den grenzüberschreitenden Datenaustausch zu vereinfachen und Bürgerinnen und Bürger besser vor betrügerischen Aktivitäten wie Tachomanipulation zu schützen.

Für die Betrugsbekämpfung sollen die Kilometerstände in nationalen Datenbanken hinterlegt sein, außerdem soll der grenzüberschreitende Austausch von Kilometerständen möglich sein. Zur Umsetzung des Vorschlags müssen die Mitgliedstaaten nationale Datenbanken mit den Kilometerständen einrichten. Die Messwerte sollen bei jeder Wartung oder Reparatur des Fahrzeugs erfasst werden.

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In Deutschland: HU grundsätzlich alle zwei Jahre

In Deutschland müssen Fahrzeuge in der Regel alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wie alt ein Fahrzeug ist. Für Neuwagen steht die erste HU erst nach 36 Monaten an. Wer die Frist für den Termin verpasst und sich nicht rechtzeitig eine neue HU-Plakette abholt, muss im Fall einer Fahrzeugkontrolle mit einem Bußgeld rechnen. In vielen EU-Staaten müssen ältere Autos bereits heute jährlich zur PTI (HU).

Der ADAC sieht eine jährliche HU für ältere Fahrzeuge kritisch: "Die Vorschläge der EU-Kommission eine jährliche Pflichtinspektion für Autos einzuführen, die älter als zehn Jahre sind, hält der ADAC nicht für notwendig", teilte der Verkehrsclub mit. Eine Verschärfung der Prüfintervalle, insbesondere in Deutschland, sei nicht angemessen. 

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe e.V. (ZDK) ist ebenfalls skeptisch. "Der ZDK sieht die in Deutschland gültigen Prüffristen für die Hauptuntersuchung, die bereits heute teilweise über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehen, als vollkommen ausreichend zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit an", schreibt der Verband in einem Statement. Aus Sicht des ZDK wäre daher eine weitere Verschärfung der Prüfintervalle bezogen auf das Fahrzeugalter insbesondere in Deutschland nicht angemessen.

Der Verband weist darauf hin, dass die Prüfvorgaben der Hauptuntersuchung in den letzten Jahren aufgrund der komplexeren Fahrzeuge deutlich erweitert wurden. Insbesondere wurde der Fokus dabei auf Assistenzsysteme, E-Mobilität und das Auslesen von Fehlercodes gerichtet. Zudem wurde die Überwachung der Emissionen mit der Wiedereinführung der Endrohrmessung in Deutschland im Jahr 2018 sowie der Einführung der neuen Partikelzahlmessung für Euro 6 Diesel ab 1. Juli 2023 deutlich verstärkt.


Road safety and vehicle registration rules – die Schlüsselelemente der Neuregelung

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen unter anderem:

Anpassung der Prüfverfahren an neue Fahrzeugtypen: Regelmäßige technische Untersuchungen für Elektrofahrzeuge sowie neue Tests für elektronische Sicherheitssysteme – einschließlich der Prüfung der Software-Integrität von sicherheits- und emissionsrelevanten Systemen.

Neue Emissionstests: Erkennung von Fahrzeugen mit hohen Emissionen – auch manipulierten – mithilfe fortschrittlicher Methoden zur Messung ultrafeiner Partikel und von Stickoxiden (NOx). 

Betrugsbekämpfung: Erfassung der Kilometerstände in nationalen Datenbanken zum grenzüberschreitenden Austausch der Fahrzeughistorie.

Jährliche Hauptuntersuchungen: Für Pkw und Transporter, die älter als zehn Jahre sind. 

Digitalisierung: Ausstellung elektronischer Zulassungsbescheinigungen und Prüfberichte sowie Datenaustausch über eine gemeinsame Plattform zur Vereinfachung administrativer Prozesse. 

Gegenseitige Anerkennung von Prüfbescheinigungen: Grenzüberschreitende Anerkennung von technischen Fahrzeugprüfungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat durchgeführt wurden – für Pkw für einen Zeitraum von sechs Monaten. 

Verbesserte Datenverwaltung: Erleichterter Zugang zu technischen Fahrzeugdaten für Prüfstellen.




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