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Förderung: Höhere E-Auto-Prämie gilt rückwirkend ab 3. Juni

08.07.2020 08:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Förderung: Höhere E-Auto-Prämie gilt rückwirkend ab 3. Juni
Das Konjunkturpaket sieht keine Kaufprämie für Verbrenner vor, dafür werden E-Autos stärker gefördert.
© Foto: Bluedesign/Adobe Stock

Die deutlich erhöhte Kaufprämie für Elektroautos tritt an diesem Mittwoch in Kraft - und zwar rückwirkend für Autokäufe seit dem 3. Juni.

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Im Juni verabschiedete die Bundesregierung ein Konjunkturpaket, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Für Elektroautos wurde eine höhere Kaufprämie beschlossen – sie ist ab dem heutigen Mittwoch gültig, und zwar rückwirkend ab 3. Juni. Die geänderte Förderrichtlinie zur sogenannten Innovationsprämie werde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und trete einen Tag später in Kraft, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit.

Bis Ende 2021 verdoppelt der Bund seinen Anteil am bestehenden Umweltbonus, der eigentlich zur Hälfte aus Steuergeldern und zur Hälfte von den Herstellern gezahlt wird. Wer ein reines E-Auto kauft, kann bis 9.000 Euro Prämie bekommen, für Plug-in-Hybride sind es bis zu 6.750 Euro. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, damit werde ein "deutlichen Anreiz für Verbraucherinnen und Verbraucher für den Kauf eines E-Autos" gesetzt.

Der erhöhte Prämie ist Teil des Konjunkturpakets, mit dem die schwarz-rote Koalition die Folgen der Corona-Krise abfedern will. Auch in den Ausbau von Ladepunkten für E-Autos soll mehr Geld fließen. Profitieren können von der höheren Kaufprämie nach Angaben des Ministeriums nicht nur Käufer von Neuwagen, sondern auch von relativ neuen Gebrauchtwagen, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. (dpa)

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