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Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Verbände fordern Nachbesserung

25.09.2019 13:15 Uhr
Fahrzeugreparatur
Eine Verbandsallianz fordert Nachbesserungen im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.
© Foto: Adobe.Stock.com/industrieblick

Am Donnerstag will sich der Bundestag mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs befassen, wobei u.a. ein Reparaturklausel in das Designrecht eingeführt werden soll. Eine Verbändeallianz hält Änderungen am Gesetzentwurf für zwingend notwendig.

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Am 26. September 2019 will sich der Bundestag mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs befassen. Unter anderem soll eine Reparaturklausel eingeführt werden, um für karosserieintegrierte Kfz-Ersatzteile fairen Wettbewerb zu schaffen und so die Verbraucher zu entlasten. Die Verbände ADAC, GDV, GVA und vzbv halten Änderungen an dem Gesetzentwurf für zwingend notwendig, damit diese Ziele auch erreicht werden, teilte die Verbändeallianz in einer gemeinsamen Erklärung mit.

In Deutschland können Fahrzeughersteller Rechte an eingetragenen Designs ihrer Fahrzeuge auch im Ersatzteilbereich durchsetzen. Da die Form eines Ersatzteils durch das auszutauschende Teil vorgegeben ist, kann es dafür schließlich keine Designalternativen geben, so die Verbände. Auf dem Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten werde damit vielmehr die ursprüngliche Intention des Designschutzes ausgehebelt und ins Gegenteil verkehrt: Denn anstatt Wettbewerb zu fördern, werde dem jeweiligen Fahrzeughersteller ein Monopol im Ersatzteilmarkt ermöglicht.

Prinzipiell begrüßen die vier oben genannten Verbände die Einführung der Reparaturklausel in das deutsche Designrecht. Leider gelten nach dem derzeitigen Gesetzentwurf die Designschutzrechte bei sichtbaren Ersatzteilen für bis zu 25 Jahre fort. Mit der Folge, dass der Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin die meist teureren sichtbaren Ersatzteile der Automobilhersteller kaufen müssen. Erst im Jahr 2045 würde freier und fairer Wettbewerb im gesamten Markt für sichtbare Ersatzteile ermöglicht.

Daher fordern der ADAC, der GDV, der GVA sowie der vzbv die Abgeordneten auf, den Gesetzentwurf nachzubessern, damit die Reparaturklausel möglichst bald für den gesamten Fuhrpark gelten kann. Der im Gesetzentwurf enthaltene umfassende Bestandsschutz bereits eingetragener Designs sollte daher für Reparaturzwecke durch eine Stichtagsregelung auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum begrenzt werden, so die Verbandsallianz. Nur das schaffe in absehbarer Zukunft Rechtssicherheit und ermögliche zügig freien Wettbewerb zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher. (tm)


Die gemeinsame Position von ADAC, GDV, GVA und vzbv steht Ihnen als Download zur Verfügung.

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