Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass Autohersteller freien Ersatzteilhändlern keine umfassenden Informationen bereitstellen müssen. Eine Diskriminierung von unabhängigen Ersatzteilhändlern und Werkstätten gegenüber Vertragsbetrieben liege nicht vor, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-527/18).
Damit ist der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) mit einer Grundsatzklage gegen den südkoreanischen Autohersteller Kia gescheitert. Der Verband hatte Kia stellvertretend vorgeworfen, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu behindern. Elektronische Datenbanken würden etwa nur unzureichend zur Verfügung gestellt - zum Nachteil der Kunden, die für Ersatzteile und Reparaturen zu hohe Preise zahlten.
Worum geht es genau?
Produzierte Autos erhalten eine Fahrzeug-Identifikationsnummer. In einer Datenbank - die ein mit Kia verbundenes Unternehmen betreibt - sind unter der jeweiligen Nummer im Auto verbaute Teile gespeichert. Händler können über ein kostenpflichtiges Internetportal die zu jeder Nummer gespeicherten Daten einsehen. Diesen Lesezugriff erhalten sowohl Vertragswerkstätten als auch freie Reparaturbetriebe. Sie können damit sehen, welche Originalersatzteile sie für eine Reparatur brauchen. Sie können allerdings nicht sehen, ob es billigere Alternativen gibt. Dabei geht es um einen Milliardenmarkt mit einem Volumen in Deutschland von mehr als 26 Milliarden Euro. Bei den Reparaturen haben freie Werkstätten einen Anteil von knapp 40 Prozent.
Was fordert der Autoteile-Verband nun?
Aus Sicht des Ersatzteileverbands GVA - in dem auch größere Zulieferer wie Bosch und ZF organisiert sind - müssten freie Händler besseren Zugriff auf die Daten bekommen, damit diese von freien Ersatzteilherstellern verarbeitet und Werkstätten dann jeweils alternative Teilelisten zur Verfügung gestellt werden können.
Der Verband wies darauf hin, dass man in einem früheren Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt Anfang 2016 bereits "einen wichtigen Erfolg" gegen Kia erzielt habe. Damals sei mit "Signalwirkung für den gesamten europäischen Kfz-Ersatzteilmarkt" geklärt worden, dass Autohersteller die Pflicht haben, "unabhängigen Marktteilnehmern Daten zur Fahrzeug- und Ersatzteil-Identifikation in elektronischer Form zur unmittelbaren elektronischen Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stellen". Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt kippte die Entscheidung allerdings, der zuletzt mit der Sache befasste Bundesgerichtshof (BGH) verwies sie nach Luxemburg.
Was sagt die Automobilindustrie?
Nach Einschätzung des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) hat es in den vergangenen Jahren keine signifikante Veränderung der Marktanteile zwischen gebundenem und freiem Ersatzteilhandel gegeben. Einer aktuellen Untersuchung zu Kfz-Ersatzteilpreisen in Europa zufolge liegen die Ersatzteilpreise in Deutschland eher am unteren Ende, sagte VDA-Sprecher Eckehart Rotter. "Der Verbraucher in Deutschland profitiert - wie im Pkw-Markt insgesamt - auch hier von einem intensiven Wettbewerb."
Deutschlands größter Autobauer, der Volkswagen-Konzern, betont, dass aus seiner Sicht alle Standards befolgt werden. Die Transparenz der Teilekataloge sei über das Portal Partslink24 gewährleistet. Man biete "selbstverständlich den im Gesetz genannten unabhängigen Marktbeteiligten uneingeschränkten Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen", die Eingabe der entsprechenden Fahrzeug-Identifikationsnummer reiche dafür. Der freie Wettbewerb im Teilehandel werde grundsätzlich befürwortet.
Was muss der EuGH nun entscheiden?
Der BGH ollte im Kern wissen, ob freie Händler und Werkstätten durch die bestehenden Praktiken unerlaubterweise diskriminiert werden. Im Detail wollte er erfahren, ob Hersteller nach geltendem EU-Recht freien Händlern und Werkstätten die Fahrzeug- und Teileinformationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form bereitstellen müssen.
Was sagen Verbraucherschützer?
Aus Sicht von Verbraucherschützern könnte ein Erfolg des Autoteile-Verbands zu niedrigeren Preisen für Autobesitzer führen. "Wenn freie Werkstätten Zugang zu Datenbanken zu Ersatzteilen bekommen, ist das eine gute Nachricht für Kunden. Man kann dann von sinkenden Preisen ausgehen", sagte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Bisher verdienen die Hersteller immer mit, weil sie den Zugang zu Datenbanken erschweren. Es handelt sich um einen Milliardenmarkt."
Gab es schon ähnliche Wettbewerbsverfahren rund um Autoteile und Autohandel?
Ja. Im September 2013 entschied etwa der BGH, dass Besitzer von Gebrauchtwagen von Autoherstellern nicht gezwungen werden können, Reparaturen und Inspektionen nur in Vertragswerkstätten durchführen zu lassen - wenn die Kunden nicht riskieren wollen, die Garantie für ihr Fahrzeug zu verlieren. Die Richter urteilten damals: Eine Garantie für ältere Autos kann nicht mit einer Verpflichtung zu Wartungen nur in den eigenen Stammniederlassungen gekoppelt werden. Viele Autofahrer hatten berichtet, dass Termine bei sogenannter Werkstattbindung oft zu einer höheren Rechnung führten als bei der Nutzung einer freien Autowerkstatt. (dpa)