Die lang erwarteten Ergänzungen der EU-Kommission zur Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) sind am Montag in Brüssel veröffentlicht worden. Bei den Hinweisen für die Branche, wie die Wettbewerbshüter EU-Kartellrecht im Kfz-Sektor anwenden, sei insbesondere der Markt für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen sowie der Ersatzteilmarkt berücksichtigt worden, hieß es in der Kommissionsmitteilung.
Die so genannten FAQ ("frequently asked questions", also häufig gestellte Fragen zur GVO) "sollen bei wichtigen wettbewerbsrechtlichen Fragen im Kraftfahrzeugsektor Klarheit schaffen. Betroffen sind Fahrzeughersteller, Händler, Ersatzteillieferanten, unabhängige Reparaturwerkstätten und letztlich auch die Verbraucher", sagte der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia. Besondere Aufmerksamkeit gelte somit dem Servicemarkt, auf dem ein weniger scharfer Wettbewerb herrsche als auf dem Markt für Neufahrzeuge.
Die insgesamt 18 Fragen und Antworten sind sechs Themenkreisen zugeordnet: Einhaltung von Gewährleistungen, Kundendienst im Rahmen von Leasingverträgen, Lieferung von Ersatzteilen, Nutzung und Kauf von elektronischen Diagnosegeräten und Reparaturwerkzeugen, Zugang zu technischen Informationen und Zugang zu den Netzen zugelassener Werkstätten.
"Die FAQ beruhen auf Rückmeldungen und Anfragen, die zu Beginn des Geltungszeitraums der neuen Regeln eingingen", hieß es in der Mitteilung. Ursprünglich waren die Erläuterungen schon kurz nach Inkrafttreten der neuen GVO im Mai 2010 erwartet worden, ihre Veröffentlichung wurde aber immer wieder aufgeschoben (wir berichteten).
- FAQ zur GVO der EU-Kommission (Aug. 2012) (100.9 KB, PDF)