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Hochrangige Ex-Mitarbeiter: Schaeffler fordert Schadenersatz

27.09.2016 08:12 Uhr
Schaeffler Zentrale
Schaeffler fordert von acht ehemals hochrangigen Ex-Mitarbeitern Schadenersatz in Millionenhöhe.
© Foto: Schaeffler

Es ging um Aufträge, Umsatz und die Angebote der Konkurrenz: Weil sie verbotene Schmiergeldzahlungen veranlasst haben sollen, fordert der Industriezulieferer Schaeffler über 50 Millionen Euro von acht ehemaligen Managern.

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Der Industriezulieferer Schaeffler fordert von acht ehemals hochrangigen Ex-Mitarbeitern Schadenersatz in Millionenhöhe. Sie sollen verbotene Schmiergeldzahlungen veranlasst haben und damit für tatsächlich geleistete und für mögliche künftige Strafen gegen das Unternehmen haftbar sein. Die Anwälte aller Beklagten - darunter auch Ex-Vorstandschef Jürgen Geißinger - beantragten, die Klage abzuweisen. Das Gericht in Schweinfurt hat eine Entscheidung am Dienstag zunächst vertagt.

Schaeffler wirft seinen ehemaligen Führungskräften vor, zwischen 2004 und 2011 Schmiergeldzahlungen an türkische Kontaktleute veranlasst zu haben, um Schaeffler Aufträge in der Türkei zu sichern oder die Angebote der Konkurrenz auszuspähen. Auf diese Weise sollen knapp 711.000 Euro geflossen sein, die Schaeffler Aufträge mit einem Umsatzvolumen von 25,5 Millionen Euro gesichert haben sollen.

Dem Wälzlagerspezialisten drohen nach Angaben seiner Anwälte für die verbotenen Zahlungen Strafen in Höhe von 10,9 Millionen Euro. 1,75 Millionen Euro davon habe Schaeffler bereits zahlen müssen. Die gezahlte Strafe will das Unternehmen von seinen Ex-Managern nun als Schadenersatz zurück. Zudem soll das Gericht die Manager auch für mögliche künftige Strafen und weitere damit zusammenhängende Kosten für haftbar erklären. Dabei geht es um insgesamt 51,7 Millionen Euro - dieser Betrag könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. "Ich denke, das wissen wir alle nicht", sagte Richter Frank Bechtold.

Beklagt sind sechs Manager, die mit den Zahlungen unmittelbar zu tun gehabt haben sollen, sowie Geißinger und Ex-Industrievorstand Robert Schullan, die als Vorstände haften sollen. Entscheidende Frage dafür ist, ob die beiden Vorstände von den illegalen Zahlungen wussten. Dass sie eingebunden waren, ist nach Ansicht Bechtolds "zumindest fraglich". Die Anwälte von Schaeffler hingegen legten Unterlagen vor, nach denen zumindest Schullan Mitwisser gewesen sein soll. Bei Geißinger blieb die Frage zunächst unklar.

Wenn in dem Prozess vor der Kammer Schweinfurt des Arbeitsgerichts Würzburg kein Vergleich geschlossen wird, wird er mindestens bis nächstes Jahr dauern. Die Richter wollen aber bis Mittwoch über eine eventuelle schnellere Entscheidung beraten und dann das weitere Vorgehen bekanntgeben. Auch ein Vergleich ist möglich. (dpa)

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