Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) wies vergangene Woche seine Mitgliedsbetriebe explizit auf das "AÜK"-System hin, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung hoheitlicher Aufgaben (AU/AUK, SP, GAP) wurden aktuell geändert.
Der ZKF weist insbesondere auf die Vorarbeit des größeren Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hin: "Damit nicht jeder Fachbetrieb einzeln bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine kostspielige und zeitaufwändige Akkreditierung durchlaufen muss", sei vom ZDK "das akkreditierte System 'AÜK' ins Leben gerufen" worden. Dadurch erhalte jeder Fachbetrieb die Möglichkeit, sich ohne hohen Aufwand einem akkreditierten System anzuschließen, damit auch künftig die oben genannten, hoheitlichen Aufgaben in Eigenregie durchgeführt werden können.
Allen Betrieben, die AU, GAP, oder SP durchführen und noch nicht von den Innungen angesprochen wurden, empfahl der ZKF, sich noch bis Ende Juni 2021 unter https://auek.de zu registrieren und dem System anzuschließen. Nur so sei "sichergestellt, dass diese Aufgaben auch künftig in Eigenregie durchgeführt werden können". Weitere Auskünfte hierzu erteile in der ZKF-Geschäftsstelle in Friedberg (Hessen) der Technische Leiter des Verbandes, Michael Zierau.