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Kältemittel-Streit: Brüssel zündet nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren

25.09.2014 13:47 Uhr
Kältemittel Hinweisschild Daimler Mercedes R-134a
Brüssel will nicht länger hinnehmen, dass deutsche Behörden Daimlers Verwendung des alten Klimaanlagen-Kältemittels R-134a hinnehmen
© Foto: picture alliance / dpa

Brüssel will nicht länger hinnehmen, dass deutsche Behörden Daimlers Verwendung eines alten Klimaanlagen-Kältemittels hinnehmen - und legt Berlin die Daumenschrauben an.

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Im Streit um das Auto-Kältemittel R-1234yf erhöht Brüssel den Druck auf Deutschland. Die EU-Kommission leitete am Donnerstag die nächste Stufe eines Verfahrens wegen Verletzung der EU-Verträge ein. Der Autobauer Daimler hält das Kältemittel für feuergefährlich und verwendet deshalb weiterhin einen Vorläufer - dieser ist aus Klimaschutzgründen in Europa aber inzwischen weitgehend verboten.

Das Brüsseler Verfahren richtet sich gegen die Bundesregierung. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Mercedes-Modellen mit dem klimaschädlicheren Mittel die Zulassung für den Straßenverkehr erteilt. Berlin hat nun zwei Monate Zeit zum Richtungswechsel. Danach könnte die EU-Kommission entscheiden, Deutschland vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu bringen.

Ein EU-Diplomat erklärte: "Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Vertragsverletzungsverfahren unbegründet ist." Er fügte hinzu: "Sie wird weiter den Dialog mit der Kommission suchen, um sie von ihrer Rechtsauffassung zu überzeugen." Der Kältemittel-Streit zwischen Deutschland und Brüssel schwelt schon eine Weile. Im Grunde darf das klimaschädlichere alte Kältemittel R-134a seit Anfang 2013 für viele Wagen nicht mehr verwendet werden.

Doch Experten, Industrie und Politik streiten um die Sicherheit des mit EU-Recht vereinbaren Nachfolgers R-1234yf. Daimler stuft das Mittel nach internen Tests als feuergefährlich ein, bei späteren Versuchen des KBA kam es ebenfalls zum Brand - allerdings nur unter extremen Bedingungen. Die EU-Kommission hält die Sicherheitsbedenken dagegen für unbegründet und pocht auf die Einhaltung europäischen Rechts.

"R-1234yf ist fragwürdiger Ersatz"

Im Januar hatte die Brüsseler Behörde das aktuelle Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet (wir berichteten). Solche Verfahren dauern mehrere Monate. Nun hat die Kommission den nächsten Schritt gemacht. Der Zeitpunkt des Beschlusses ist nach Einschätzung von Beobachtern kein Zufall. Im November soll eine neue EU-Kommission ihr Amt antreten. Diplomaten vermuten, die amtierende Kommission wolle ihrem Nachfolger den Kurs in der Auseinandersetzung vorgeben. Allerdings hat die Kommission allein heute 38 weitere Stellungnahmen zu unterschiedlichen Themen von den Mitgliedsstaaten eingefordert und zudem vier Klagen vor dem EuGH erhoben.

Der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote bezeichnete das erlaubte Kältemittel R-1234yf aufgrund der Sicherheitsbedenken als "fragwürdigen Ersatz" des Vorläufers. "Anstatt den Fehler einzugestehen, setzt die EU-Kommission Deutschland eine finale Frist, bis zu der die Regierung Daimler zur Nutzung des Mittels zwingen soll." Groote plädierte für Kältemittel auf Basis von Kohlendioxid (CO2) als Alternative. Ähnlich äußerte sich der EU-Parlamentarier Michael Theurer (FDP): "Sicherheit ist (...) ein entscheidender Faktor im Straßenverkehr, für Verkehrsteilnehmer ebenso wie für Rettungskräfte, und darf nicht im Namen des Umweltschutzes vernachlässigt werden." (dpa/ng)

Eine Chronologie des Kältemittel-Streits finden Sie unter www.autoservicepraxis.de/kaeltemittel

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