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Kältemittel-Streit: DUH verklagt EU-Kommission

02.07.2014 17:31 Uhr
Europäischer Gerichtshof EU Luxemburg
Über das Herausgabebegehren der DUH muss jetzt das Gericht der EU in Luxemburg entscheiden.
© Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Weil die Europäische Kommission nicht alle Unterlagen zur Lobbyarbeit für das umstrittene Kältemittel R-1234yf freigibt, zieht der Umweltverband vor das Gericht der Europäischen Union.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Europäische Kommission auf vollständige Akteneinsicht zum umstrittenen Kältemittel R-1234yf verklagt. Grund: Seit Januar verlangt der Umweltverband die Herausgabe der dokumentierten Kommunikation zwischen der Kommission und der Automobil- sowie der Chemieindustrie – bislang ohne Erfolg. "Obwohl die EU-Umweltinformationsrichtlinie die Brüsseler Behörden zur Auskunft verpflichtet, erhielt die DUH nur Teile der angeforderten Unterlagen", beklagte sich der Verband in einer Mitteilung. Begründet worden sei dies mit dem "Schutz geschäftlicher Interessen" und "laufenden Untersuchungen".

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisierte das Verhalten der Kommission, weil "diese damit die wirtschaftlichen Belange der Automobil- und Chemieindustrie über den Umweltschutz und die Sicherheit der Menschen stellt". Durch die fehlende Transparenz erhärte sich der Verdacht, dass der zuständige Industriekommissar Antonio Tajani bei der Bewertung des Kältemittels R-1234yf befangen sei.

Erhärtet werde dieser Verdacht durch die Behauptung, dass zu den Treffen zwischen Kommissions- und Industrievertretern – namentlich genannt wird hier neben den Chemiekonzernen Honeywell und DuPont auch Ford – laut EU-Aussage keine Gesprächsprotokolle oder sonstige Aufzeichnungen existieren. Dies hält die Umwelt- und Verbaucherschutzorganisation für ausgeschlossen.

Die Klage auf vollständige Akteneinsicht vor dem Europäischen Gericht solle nicht nur die Vorgehensweise der Kommission klären. "Die Rechtssache tangiert die grundsätzliche Frage, ob Informationsansprüche von Umweltverbänden, die dem öffentlichen Wohl dienen, gegenüber geschäftlichen Interessen Vorrang haben", erläuterte Rechtsanwalt Remo Klinger.

"DUH schadet Umwelt"

"Es ist äußerst bedauerlich, dass eine Organisation wie die DUH ihre Ressourcen für politische Spielereien auf Kosten der Umwelt einsetzt", erklärte Kältemittel-Hersteller Honeywell in einer schriftlichen Reaktion auf die Klageankündigung. Bereits ein Dutzend Automobilhersteller setzten R-1234yf in über einer Million Fahrzeugen ein. "Sie alle sind überzeugt, dass es eine sichere, leicht einzusetzende und kostengünstige Lösung ist, um die europäische Richtlinie über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen (MAC Richtlinie) umzusetzen", betonte der Chemiekonzern in seinem Statement. (sp-x/ng)

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