Das Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg hat die Voraussetzung für die Neuordnung der Fahrzeugüberwachung geschaffen. Wie der Verband am Donnerstag mitteilte, hat die Delegiertenversammlung grünes Licht für eine Beteiligung an einer Datenbank gegeben, in der alle Prüfstützpunkte erfasst sind. Zudem soll es ein noch zu schaffendes System qualitätssichernder Maßnahmen geben.
Die Neuregelung soll bis 2019 abgeschlossen sein. Dann werde ein System zur Verfügung stehen, das es einfacher mache die Überwachung der Prüfstützpunkte zu organisieren und das außerdem auch zu den rechtlichen Vorgaben passe, sagte Präsident Harry Brambach. Die Datenbank werde das Kfz-Gewerbe in eine Schlüsselposition bringen: "Die Überwachung ist eine Aufgabe der Kfz-Innungen und stellt den Fortbestand der technischen Prüfungen in unseren Werkstätten sicher."
2017 wird außerdem die Weichenstellung der EU im Fernabsatzrecht auf das Gewerbe zukommen. Der kritische Punkt sei die anstehende Verlängerung der Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen, und dabei insbesondere die Dauer der Beweislastumkehr. Brambach kündigte dazu für Februar ein Gespräch mit dem Europaabgeordneten Andreas Schwab (CDU) an: "Er ist der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion und der Austausch mit ihm ist für die politische Arbeit wichtig."
Für die Beweislastumkehr gelten in Deutschland sechs Monate, die Gewährleistung selbst kann gegenüber Verbrauchern bei Gebrauchtwaren vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. "Die EU-Kommission ist wild entschlossen, das zu ändern. Teile des Parlaments wollen das auch", so Brambach. Ziel sei es, Lösungsmöglichkeiten mit der Politik auszuloten und ausufernde Belastungen für die Kfz-Betriebe zu vermeiden. "Wir wollen aufzeigen und diskutieren, was die Entscheidung für Autohäuser und Verbraucher in der Praxis bedeutet. Dies ist umso wichtiger, weil die neuen Regeln später auch für den stationären Handel gelten sollen." Wann die Entscheidung endgültig fallen wird, ist im Moment noch offen. (se)