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Kfz-Gewerbe und ZusammenStromen: Branchenlösung für THG-Prämie erweitert

21.01.2022 11:11 Uhr | Lesezeit: 3 min
Kfz-Gewerbe und ZusammenStromen: Branchenlösung für THG-Prämie erweitert
THG-Minderungsquote: Autohäuser können jetzt Kundenfahrzeuge vermitteln.
© Foto: BMDV

Ab sofort können auch Kfz-Unternehmen für ihre Kunden aktiv werden, damit diese für ihre Erlektroautos eine Vergütung im Rahmen der THG-Minderungsquote erhalten. Dafür haben ZDK und ZusammenStromen eine einfache Vermittlungsstrategie aufgesetzt.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) und die ZusammenStromen GmbH (geld-für-eAuto.de) haben wie angekündigt ihre Branchenlösung für die THG-Minderungsquote erweitert. Ab sofort können Autohäuser auch für Kunden aktiv werden, damit diese für ihre batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge die Vergütung erhalten, wie die Kooperationspartner am Freitag mitteilten.

"Registrierte Autohäuser und Kfz-Betriebe können bei ihren Bestands- und Neukunden per individuellem Einladungslink für die Registrierung bei geld-für-eAuto.de werben", erläuterte ZDK-Experte Christoph Stricker in Bonn. ZusammenStromen wickele dann den weiteren Prozess für die Kunden ab und zahle innerhalb von ca. sechs Wochen die THG-Prämie aus. Für die Vermittlung eines E-Autos erhalte der Betrieb die bekannte Provision in Höhe von 50 Euro pro Fahrzeug.

Als nächsten Schritt wollen die Kooperationspartner einen rechtssicheren Prozess aufsetzen, mit dem die Betriebe die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für Kundenfahrzeuge auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen können. Stricker: "Dann hat jedes Autohaus die Wahl, wie es die THG-Quote in seinem eigenen Leistungsportfolio verwenden möchte."

Bisher schon können sich Kfz-Unternehmen auf geld-für-eAuto.de registrieren und eine Prämie für BEV-Eigenzulassungen sichern (wir berichteten). Nach Anmeldung können sie sich eine jährliche Vergütung von 275 Euro pro BEV sowie eine zusätzliche einmalige Fahrzeugprämie in Höhe von 50 Euro pro E-Auto auf der Plattform durch das Hochladen des Kfz-Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sichern. Die Vergütung wird jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr geleistet. Hierbei sind alle Eigenzulassungen der Kfz-Betriebe prämienberechtigt, unabhängig vom jeweiligen Zulassungsjahr.

Über 600 Betriebe registriert

Laut Luca Schmadalla, CEO von ZusammenStromen, sind bereits über 600 Betriebe auf der Plattform angemeldet und rund 2.800 Vorführwagen registriert. "Bei 45.696 BEV-Neuzulassungen auf Kfz-Händler im vergangenen Kalenderjahr gibt es noch großes Potenzial, sich die Vergütung im Rahmen der THG-Minderungsquote zu sichern", betonte er.

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