Noch in diesem Jahr sollen die Kriterien für die Hardware-Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge definiert werden. Das hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gegenüber ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk am Donnerstag in einem persönlichen Gespräch bekräftigt. Die ZDK-Spitzenvertreter begrüßten laut Verbandsmitteilung diese Initiative als Teil des Konzepts für saubere Luft in den Städten.
Im Gespräch wiesen Karpinski und Hülsdonk noch einmal auf die Bedeutung der Motorumbauten für das Kfz-Gewerbe hin. Ein verbindlicher Rechtsrahmen sei unabdingbar, um Euro-5-Diesel in Privatbesitz sowie in den Beständen des Handels umweltverträglicher gemacht und im Wert stabilisiert werden können, hieß es. Man habe Signale von zahlreichen Händler erhalten, dass gegebenenfalls für die Hardware-Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen eigene Mittel aufgebracht werden könnten.
Scheuer zeigte Verständnis für die Situation des mittelständischen Kraftfahrzeuggewerbes und betonte, dass mit der anstehenden Nachrüst-Regelung ein weiterer Weg zur Lösung der beschriebenen Problemlage geebnet werde.
Bundesregierung soll Diesel-Nachrüstungen schnell regeln
In der Dieselkrise haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, geplante Ausnahmen von Fahrverboten konkreter zu regeln. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin eine entsprechende Stellungnahme.
Den Plänen der Bundesregierung zufolge soll festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden - falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Das gilt zum Beispiel, wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Der Bundesrat forderte, diese Fahrzeuge müssten klar definiert werden. Die Bundesregierung solle eine entsprechende Liste vorlegen.
Die Länderkammer äußerte außerdem "erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken" gegen eine von der Bundesregierung geplante automatisierte Nummernschild-Erfassung bei der Kontrolle von Fahrverboten. Eine automatisierte Kennzeichenerfassung greife in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn die erfassten Daten nicht unverzüglich wieder gelöscht würden, heißt es in einer Stellungnahme. Die Regelung erfasse unterschieds- und anlasslos alle Fahrer und Fahrzeuge, die sich innerhalb beschränkter Zonen bewegten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde abgelehnt, er ist aber nicht zustimmungspflichtig.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte Kritik bereits zurückgewiesen. Der Bund wolle keine "Massenüberwachung" der Autofahrer. Es gehe um nachhaltige Lösungen, die die Luft besser machten und die Mobilität der Bürger erhielten. Auch die Bundes-Datenschutzbeauftragte habe dem Gesetzentwurf zugestimmt. (tm/dpa)