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LG Braunschweig: NHG muss rund 46 Millionen Euro einfrieren

16.01.2019 15:14 Uhr
LG Braunschweig: NHG muss rund 46 Millionen Euro einfrieren
Wegen einer VW-Rückforderung sind rund 46 Millionen Euro vom Zulieferer NHG eingefroren worden.
© Foto: K.-U. Häßler / Fotolia

VW hat im Rechtsstreit mit dem Zulieferer recht bekommen. NHG darf die rund 46 Millionen Euro vorerst nicht ausgeben, die der Autobauer zwischen April und Juni 2018 für deutliche teurere Autoteile gezahlt hatte, um den Betrieb aufrechtzuhalten, entschied das Landgericht Braunschweig.

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Volkswagen hat im Rechtsstreit mit dem Zulieferer Neue Halberg Guss (NHG) einen Etappensieg errungen: Rund 46 Millionen Euro Vermögen des Autozulieferers aus Saarbrücken werden eingefroren. NHG dürfe das Geld vorerst nicht ausgeben, entschied das Landgericht Braunschweig am Mittwoch (Az.: 22 O 5376/18). 

Das Gericht bestätigte mit dem Urteil einen Antrag von VW von Anfang Dezember 2018. Mit dem Einfrieren der Gelder soll sichergestellt werden, dass VW eventuell noch Rückforderungen gegen die Neue Halberg Guss durchsetzen kann, sagte eine Gerichtssprecherin. Nachdem die zur Prevent-Gruppe gehörende NHG die Preise für seine Autoteile deutlich erhöht hatte, hatte der Wolfsburger Autokonzern zwischen April und Juni 2018 rund 42 Millionen Euro an NHG gezahlt. Um den Betrieb aufrechtzuhalten, akzeptierte VW den Aufpreis unter Vorbehalt.

Das Landgericht entschied, VW habe sich in einer Zwangslage befunden: Die unzureichende Belieferung durch NHG Anfang Mai 2018 etwa habe zu Ausfällen im Werk Salzgitter geführt. Ferner urteilten die Richter, dass die Preiserhöhungen als Wucher eingestuft werden könnten, da sie deutlich über der zulässigen Grenze von 100 Prozent lagen. Offen ließ das Landgericht, ob die Höhe der Rückforderung berechtigt sei.

Dies sei nicht im Eilverfahren zu klären, es müsse im Hauptsacheverfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Auch ob VW Anspruch auf Rückzahlung habe, sei nicht zu klären gewesen, sagte eine Sprecherin. Gegen das Urteil kann Berufung einlegt werden. (dpa)

 

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