Lichttuning ist äußerst gefragt, aber oftmals sind die verwendeten Komponenten nicht erlaubt. Das kann nicht nur Bußgeld kosten, sondern auch eine zumindest vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Max Karmel, Geschäftsführer der in München ansässigen Karmexx Max Karmel GmbH, kennt die Grenzen: "Während das Nachrüsten von LED-Tagfahrlichtern für fast alle Fahrzeuge problemlos umsetzbar ist, warne ich vor der Folierung von Scheinwerfern und Rückleuchten sowie vor der Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel. Beim Kauf ist deshalb immer darauf zu achten, dass die Lampen ein E-Prüfzeichen sowie den Zusatz 'RL' tragen. Beim Einbau nicht zugelassenen Zubehörs können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz des Fahrzeuges erlöschen." Das E-Prüfzeichen in einem Kreis mit einer ein- oder zweistelligen Nummer lässt sich dabei leicht erkennen.
Nachrüsten von LED-Tagfahrlichtern
Selbst wenn es recht einfach aussieht, eine Nachrüstung von LED-Tagfahrlichtern sollte man einer qualifizierten Kfz-Werkstatt überlassen. Das beste Ergebnis bringen Einbausätze, die speziell für ein Fahrzeugmodell konstruiert wurden. Sie sind in rund einer Stunde zu montieren und fügen sich nahtlos ein. Allerdings werden fahrzeugspezifische Tagfahrlichter fast nur für weit verbreitete Fahrzeugmodelle von Herstellern wie Dectane, Hansen Styling Parts, Hella, Nolden oder Vmaxx vertrieben. Die Kosten liegen zwischen 120 und 300 Euro.
Deutlich günstiger wird der Einsatz von sogenannten universellen LED-Lichtern, die in unterschiedlichen Formen für rund 50 Euro angeboten werden - von rund, oval, eckig bis länglich. Hier muss jedoch geprüft werden, wo ein geeigneter Platz zur Verfügung steht. Denn bei manchen Automobilen kann es aufgrund einer nahezu geschlossenen Frontpartie zu Schwierigkeiten bei der Montage kommen.
Die Montage - so geht's
Bei der Montage der LED-Tagfahrlichter müssen elektrische Verbindungen hergestellt werden, zur Masse (Klemme 31), dem Zündungsplus (Klemme 15) und zum Standlicht (Klemme 58). Je nach Fahrzeug ist auch eine Verbindung zur Fahrzeugbatterie (Klemme 30) notwendig. Dabei ist darauf zu achten, keine minderwertigen Quetsch-Verbinder, die sogenannten Stromdiebe, zu verwenden. Erstens sind diese nicht dauerhaltbar und zweitens werden die Leitungen mechanisch geschwächt. Um bei Kurzschlüssen einen Kabelbrand zu vermeiden, sollte unmittelbar in der Nähe der Stelle, an der die Klemmen 15 und 30 abgenommen werden, eine Sicherung platziert sein. Zudem empfiehlt es sich, Steckverbindungen im Kabelstrang vorzusehen, damit beispielsweise bei einem unfallbedingten Abbau der Stoßstange die Tagfahrlichter nicht demontiert werden müssen.
Auch gesetzliche Vorschriften gilt es bei der Montage zu beachten. Beim Einbau von Tagfahrlichtern nach der EG-Richtlinie EG R97/28 bzw. ECE R48 sind drei Maße einzuhalten. Die Leuchten dürfen nicht höher als 1.500 Millimeter sein, müssen aber mindestens 250 Millimeter hoch montiert werden. Zudem muss der Abstand zwischen den beiden Leuchten mindestens 600 Millimeter betragen. An der Vorderseite müssen sie senkrecht sowie parallel zur Fahrzeugfront stehen. Sollten die Tagfahrleuchten in einem Luftgitter platziert werden, dürfen keine Kanäle für die Ansaugluft oder die Bremsenkühlung blockiert werden.
Umrüstsätze für Hauptscheinwerfer
Wem das noch weit verbreitete H4- oder H7-Halogenlicht nicht genügt, hat auch einige Möglichkeiten für bessere Lichtverhältnisse der Hauptscheinwerfer zu sorgen. Wer beispielsweise einen Golf VI oder einen Audi A4 B7 (dritte Serie, gebaut von 2004 bis 2008) besitzt, kann seine Hauptscheinwerfer durch die LEDriving-Xenarc-Leuchten von Osram ersetzen lassen. Für den Golf gibt es mit den Varianten GTI, Black und Chrome zudem weitere Individualisierungsmöglichkeiten. Da die LED-Scheinwerfer der ECE-Norm entsprechen, ist keine automatische Leuchtweitenregulierung oder Scheinwerferreinigungsanlage notwendig. Die unverbindliche Preisempfehlung für die LEDriving-Xenarc-Leuchten von Osram beträgt 799 Euro.
Für den Land Rover Defender bietet beispielsweise Nolden 7-Zoll-Bi-LED Reflektor-Hauptscheinwerfer an. Die Investition in Höhe von 970 Euro ist für den Geländewagen dabei ein echter Gewinn in puncto Sicht und Sicherheit.
Mehr Sicht auch ohne LED
Wer nicht direkt seinen kompletten Scheinwerfer tauschen möchte, kommt mit dem Tausch klassischer Halogenlampen in leistungsstärkere wesentlich günstiger davon. Osram hat beispielsweise die Night Breaker Laser im Programm, die mit bis zu 130 Prozent mehr Licht im Vergleich zu Standardlampen überzeugen. Zudem gibt es für nahezu alle gängigen Lampentypen die Night Breaker Unlimited mit bis zu 110 Prozent höherer Lichtausbeute.
Hella hat alternativ die "Performance + 120" mit bis zu 120 Prozent mehr Licht und einem bis zu 50 Meter längeren Lichtkegel im Angebot. Diese Lampen sind in den Versionen H1, H4 und H7 verfügbar. Wer auf ein besonderes Design steht, wird sich mit dem Xenon-Effekt der Blue Light-Lampen von Hella anfreunden können. Das weißblaue Licht soll nach Angaben des Herstellers für eine bessere Konzentration sorgen.
Max Karmel von der Karmexx GmbH warnt dabei vor dem Austausch von Halogen- durch LED- oder auch Xenon-Leuchten. "Diese projizieren das Licht nicht mehr dorthin, wo es tatsächlich gebraucht wird. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer starken Blendung des Gegenverkehrs deutlich. Werden solche unzulässigen Leuchtmittel verbaut, erlischt außerdem die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."
Von dubiosen Angeboten etwa auf Internetplattformen, die darüber hinwegtäuschen, dass diese Art von Beleuchtung nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, sollte man daher Abstand nehmen. Gute Qualität mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen kauft man am besten bei namhaften Herstellern.
Kurzfassung
Das Design von Front- und Rückscheinwerfern hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Während neue Automobile selbst im Kleinwagensegment über LED-Tagfahrlichter verfügen, stehen ältere Fahrzeuge im Fokus des Zubehörhandels. Aber es ist nicht alles erlaubt, was gefällt. asp AUTO SERVICE PRAXIS hat Nachrüstlösungen unter die Lupe genommen.
- Ausgabe 10/2017 Seite 16 (184.6 KB, PDF)