Das EU-Parlament hat das Aus für die umstrittenen Biokraftstoffe der ersten Generation beschlossen. Ab 2030 kann der aus Feldfrüchten gewonnene Sprit nicht mehr für die Erfüllung der EU-Emissionsziele angerechnet werden. Beginnend ab dem kommenden Jahr wird der Beitrag schrittweise eingestellt.
Biokraftstoff der ersten Generation wird aus den Früchten von Raps-, Getreide- oder Zuckerrübenpflanzen hergestellt und steht damit in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion. Die EU-Parlamentarier sahen daher die Gefahr einer "indirekten Landnutzungsänderung", etwa durch die Umstellung von Nicht-Kulturland auf landwirtschaftliche Nutzung.
Ab 2030 dürfen die EU-Staaten nur noch Biokraftstoffe der zweiten Generation bei der CO2-Minderung anrechnen. Diese werden nicht aus Feldfrüchten, sondern aus der vollständigen Pflanze, aus Pflanzenresten oder anderen organischen Abfällen hergestellt. Bis 2030 müssen mindestens 14 Prozent des Kraftstoffs für Verkehrszwecke Bio-Kraftstoffe der zweiten Generation sein. Bislang liegt die Biokraftstoffquote inklusive des Sprits der ersten Generation in Deutschland bei 6,25 Prozent. Die Bio-Treibstoffe sind unter anderem normalem Super und Diesel sowie dem stark ethanolhaltigen E10 beigemischt.
Die nun Parlament verabschiedete Vereinbarung muss noch förmlich vom Rat angenommen werden. Danach kann sie in Kraft treten. (SP-X)