Nach 39 Jahren hat die Bundesregierung am 15. September 2020 die finale Fassung der neuen Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstellprüfgeräten verabschiedet. Zwar schafft die neue SEP-Geräterichtlinie in einigen Punkten Klarheit, aber unter dem Strich ist das Ergebnis enttäuschend, erklärt Christian Thalheimer, Vorstandsmitglied im ASA-Bundesverband und Leiter des ASA-Fachbereichs Prüfstände.
"Die Konsequenzen, die sich aus der nun verabschiedeten Richtlinie für die Gerätehersteller ergeben, werden vermutlich auch Werkstattunternehmer und Werkstattkunden indirekt zu spüren bekommen", ist Thalheimer überzeugt. Denn gemäß neuer Richtlinie müsse die Baumusterfreigabe für SEP alle fünf Jahre erneuert werden, auch wenn keine technische Änderung am Gerät erfolgt. Eine neue Baumusterprüfung sei zudem auch dann durchzuführen, wenn lediglich die Gerätesoftware aktualisiert wird. Dabei sei eine Differenzierung zwischen messtechnisch relevantem Teil und Anwendersoftware - wie es zum Beispiel bei Abgastestern bewährte Praxis ist - nicht vorgesehen. Das bedeute: Ein Softwareupdate erfordere eine komplette Baumusterprüfung, und solche seien bei den meisten Herstellern mehrmals jährlich üblich.
Der ASA-Verband ist enttäuscht darüber, dass man im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Änderungsvorschläge der Experten im Vorfeld nicht berücksichtigt hat. "Wir haben in unserem Arbeitskreis redaktionelle Unschärfen des Richtlinienentwurfs aufgedeckt und Korrekturvorschläge unterbreitet, um in der Praxis erfahrungsgemäß entstehende unnötige Interpretationsspielräume und Missverständnisse in der Anwendung der Richtlinie zu vermeiden", kritisiert Thalheimer. Die seit 2014 viel diskutierte HU-SEP Richtlinie werfe bis heute in der Branche Fragen auf und sei trotz Korrekturfassungen ebenfalls nicht eindeutig zu interpretieren und praxisorientiert umsetzbar.
Ebenfalls wäre ein Querverweis beider Richtlinien ebenfalls erforderlich. Die neue SEP-Gerätelinie umfasse nun die "Funktion eines SEP mit Systemen zum Ausgleich von Ebenheitsabweichungen der Fahrzeugaufstellfläche". In der HU-SEP Richtlinie sei die Fahrzeugaufstellfläche klar reglementiert. "Hier sind in der Praxis Diskussionen, darüber vorprogrammiert, welche Regelung konkret anzuwenden ist", fürchtet Thalheimer.
Lange Übergangszeit
Während man die Baumusterprüfung für erstmals nach dem 01.01.2021 geprüfte Geräte auf fünf Jahre begrenze, seien nach der alten Richtlinie vom 25.09.1981 vor dem 01.01.2021 Baumuster geprüfte SEP ohne neuerliche Baumusterprüfung bis 31.12.2034 einsetzbar. Wer aktuell ein neues Gerät mit gültiger Zulassung anschaffe, könne sicher sein, dieses die nächsten 15 Jahre verwenden zu dürfen. (tm)