Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unterstützt die Kfz-Betriebe mit Informationsmaterial rund um das neue Reifenlabel. Wie der Dachverband in Bonn mitteilte, können die Unternehmen ab sofort einen Kunden-Flyer über www.kfz-meister-shop.de beziehen. Hierfür falle lediglich die Verpackungs- und Versandkostenpauschale an. Ein Info-Plakat werde kurzfristig folgen.
Die Kennzeichnungspflicht für Neureifen gibt es bereits seit 2012. Die aktuelle Verordnung (EU) 2020/740 ist Grundlage des neuen Labels und legt Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.
Die neue Kennzeichnung gilt ab 1. Mai 2021 (wir berichteten). Änderungen gibt es bei den Labelklassen für die Rollwiderstands- und Nassbremswerte. Sie laufen künftig unter den Buchstaben A bis E (anstatt A bis G). Beim externen Vorbeifahrgeräusch ersetzen die Kategorien A, B und C die bisher abgebildeten Schallwellen (eins, zwei oder drei). Zusätzlich enthält das Label jetzt Angaben zur Reifenmarke, Typkennung, Dimensionsbezeichnung und Eignung des Reifens auf Schnee und Eis sowie einen QR-Code mit weiteren Details zum Pneu (z. B. Herstellungsbeginn des Reifentyps).
"Die Betriebe sind verpflichtet, ihre Kunden beim Kauf von Reifen über das neue Label zu informieren", betonte Michael Breuer, Referent der Abteilung Werkstätten und Technik beim ZDK. "Dafür müssen sie ihren Kunden in der Verkaufsstelle Reifenlabel und Produktdatenblätter bereitstellen, die sie von ihrem Reifenhersteller bzw. -lieferanten erhalten."