Mit der Richtlinie 2014/45/EU vom 3. April 2014 wurden europaweit einheitliche Mindestanforderungen für die regelmäßige technische Fahrzeugüberwachung definiert. Diese tritt am 20. Mai 2018 in Kraft, erlaubt aber für Werkstätten eine Übergangsfrist von fünf Jahren für Prüfgeräte, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen. Das teilte der Prüfspezialist MAHA mit.
Konkret handele es sich um die Prüfung sicherheitsrelevanter Komponenten wie beispielsweise Lenkung, Achsen, Aufhängung mithilfe eines Radspieldetektors. Der verwendete Detektor müsse mit zwei kraftgetriebenen Prüfplatten ausgestattet sein, die sowohl in Längs- als auch in Querrichtung entgegengesetzt voneinander bewegt werden können. Geräte mit nur einer Prüfplatte seien gemäß der Richtlinie spätestens ab Mai 2023 nicht mehr zulässig.
Für die Prüfung von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind außerdem ein Gesamt-Verfahrweg jeder Prüfplatte von mindestens 95 mm, sowie eine Verfahrgeschwindigkeit zwischen 5 cm/s und 15 cm/s vorgeschrieben, so MAHA. (tm)