Ford muss wegen weitergegebener Geschäftsgeheimnisse Schadenersatz an den Thüringer Zulieferer Mitec zahlen. Der Autobauer hafte dafür, dass Zeichnungen und Daten für ein Mitec-Bauteil zur Verringerung von Motorgeräuschen und Vibrationen (Wellenausgleichssystem; Balancer Anm. d. Red.)an einen anderen Zulieferer gegangen seien, begründete das Oberlandesgericht Jena am Dienstag seine Entscheidung. Ford habe damit gegen die Pflicht verstoßen, Geschäftsgeheimnisse der Eisenacher Mitec AG zu wahren und nicht an Konkurrenten weiter zu geben. Rechte an den Zeichnungen des Mittelständlers habe der Konzern nicht erworben. Ford will nach Angaben einer Sprecherin gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof einlegen.
Das Gericht wies die Berufung des Autokonzerns gegen ein Urteil des Landgerichts Meiningen von 2012 zurück. Es hatte Mitec – allerdings mit einer anderen Begründung – ebenfalls Schadenersatz zugesprochen. Das Oberlandesgericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf Gutachten und Zeugenaussagen. Nach der grundsätzlichen Entscheidung müsse die Höhe der Schadenersatz-Zahlungen im weiteren Verfahren noch geklärt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Das hänge jedoch davon ab, ob das Urteil rechtskräftig wird.
Mitec-Vorstandschef Michael Militzer sieht in dem Urteil ein Signal für die Zulieferindustrie. Es sei deutlich gemacht worden, dass das Know-how von Zulieferern nicht einfach weitergegeben werden könne, "um Kopien herstellen zu lassen, die billiger sind".
"Kopien werden bis heute produziert"
Mitec hatte dem Autohersteller vorgeworfen, Know-how kopiert bzw. das veranlasst zu haben. Lieferanten von Ford in Japan und Mexiko würden die kopierten Systeme bis heute produzieren, sagte Militzer. "Wir werden jetzt klären, ob wir die Forderung von 20 Millionen Euro nicht wesentlich erhöhen", sagte er. Schließlich sei Mitec durch das Kopieren der Teile in den vergangenen Jahren viel Umsatz entzogen worden.
Der Rechtsstreit mit Ford läuft seit etwa sechs Jahren. Allein drei Jahre hatte es über alle Instanzen gedauert, bis der Gerichtsstandort – Deutschland statt USA – festgelegt war. (dpa)