Am 10. September hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet. Damit gibt es auch Änderungen im Designrecht, wodurch in das deutsche Designgesetz eine Reparaturklausel mit aufgenommen wird, die sichtbare Kfz-Ersatzteile vom Designschutz aufnimmt. Dies begrüßen der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC), der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Zugleich üben sie in einer gemeinsamen Erklärung Kritik an dem umfassenden Bestandsschutz für bereits eingetragene Designs.
Von der neuen Regelung würden nur wenige Autofahrer profitieren, da die Reparaturklausel aufgrund eines ebenfalls im Designgesetz verankerten Bestandsschutzes für bereits eingetragene Designs nur für solche Ersatzteile wirken, deren Designs angemeldet werden, nachdem das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Anwendung finde. Insofern greife die positive Wettbewerbswirkung erst nach Ablauf des Bestandsschutzes in 25 Jahren.
Neue Rechtsunsicherheiten und administrative Belastungen
Die beschlossene Regelung führe damit zu einer Ungleichbehandlung von Halterinnen und Haltern älterer Fahrzeuge, für die die Reparaturklausel nicht greife, so die Verbände. Denn sie können nicht von günstigeren, wettbewerbskontrollierten Preisen für sichtbare Kfz-Ersatzteile profitieren. Gleichzeitig entstünden enorme neue Rechtsunsicherheiten sowie finanzielle und administrative Belastungen für die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteil- und Servicemarktes.
"Wir begrüßen die Einführung der Reparaturklausel, die längst überfällig war. Allerdings ist der weitreichende Bestandsschutz bereits eingetragener Designs für die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Teilehandels und der Kfz-Teileindustrie katastrophal. Denn rund ein Viertel des Umsatzes im Markt für Ersatz- und Verschleißteile entfällt auf sichtbare Kfz-Ersatzteile. Wenn wir durch den Bestandsschutz auf viele weitere Jahre vom Wettbewerb in diesem wichtigen Produktsegment ausgeschlossen werden, wird es für die Betriebe zunehmend existenzbedrohend. Wir drängen daher nun auf eine neue europäische Initiative, um die Reparaturklausel im gesamten europäischen Binnenmarkt zügig einzuführen, damit auf dem Kfz-Ersatzteilmarkt endlich gleiche (faire) Wettbewerbsbedingungen herrschen", so GVA-Präsident Hartmut Röhl.
Die Verbändeallianz setzt sich laut Mitteilung weiter dafür ein, dass die Regelung auch für ältere Fahrzeuge Anwendung finden soll.
ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Darüber hinaus begrüßte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) das verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit würde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher. Das Gesetz schütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen. Zudem grenze es die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und schaffe erleichterte Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen, hieß es.
Unbefriedigend sei jedoch, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht von der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung ausgenommen wurden und nicht allein in der Hand der Datenschutzbehörden blieben. "Hier hoffen wir auf eine in Kürze zu erwartende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof", so der ZDK-Sprecher. (tm)