Das AUTOHAUS-Schwestermagazin Autoflotte sprach mit Christian Schüßler, Director Strategic Partnerships, Arval Deutschland, und Mitglied des Vorstands des Verbands markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF), über Restwerte, die Rolle der gebrauchten E-Fahrzeuge und das Einbinden neuer Automarken als Leasinggeber.
Herr Schüßler, auf welcher Basis werden die Restwerte für Leasingfahrzeuge bei Arval ermittelt?
Christian Schüßler: Bei Arval ermitteln wir die Restwerte unserer Fahrzeuge anhand statistischer, also mathematischer, Verfahren. Diese Vorgehensweise ist aufgrund des langjährigen Einsatzes gut erprobt.
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Welche Anforderungen müssen neue E-Auto-Anbieter erfüllen, damit Arval als Leasinggeber agiert?
C. Schüßler: Damit wir E-Auto-Anbieter in unser Partnernetzwerk aufnehmen, müssen sie gewisse Anforderungen erfüllen. Ein Punkt, auf den wir bei Arval dabei besonderen Wert legen ist das Thema Daten. Damit wir die Elektrofahrzeuge eines Herstellers in unser Leasingportfolio integrieren, muss dieser sich beispielsweise dazu bereit erklären, die Fahrzeugdaten an namhafte Datenveredelungs-Spezialisten weiterzugeben. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass dem unabhängigen Wartungsnetzwerk die Wartungs- und Ablaufpläne sowie weitere wichtige Informationen zur Verfügung stehen. Des Weiteren müssen sich die Hersteller verpflichten, die Daten für die Hersteller von Diagnosegeräten bereit zu stellen. Das geschieht idealerweise unter Einbezug unabhängiger Werkstattketten aus unserem Partnernetzwerk, wie Euromaster, Vergölst oder ATU.
Warum ist diese Datenoffenheit wichtig?
C. Schüßler: So stellen wir die Dichte an Servicestandorten für unsere B2B- und B2C-Kunden sicher. Durch ein dichtes Netz an Servicestandorten erhöht sich nicht nur der Komfort für unsere Kunden, sondern es schafft auch Vertrauen für den zweiten Lebenszyklus eines Fahrzeugs. Ob Re-Lease oder Kauf spielt dabei keine Rolle. Entscheidend für den Kunden und damit auch für die Nachfrage und den Restwert ist, dass ein gutes Werkstattnetz existiert. Nicht zuletzt spielt auch der Zugang zu Ersatzteilen eine große Rolle. Diesen benötigen wir, um die Wartung und Reparatur der Fahrzeuge zu gewährleisten. Idealerweise beziehen wir die notwendigen Teile dafür von den Herstellern selbst.
Sind Sie zufrieden mit der Ersatzteilversorgung etwa für die MG-Modelle?
C. Schüßler: Mit MG verbindet uns seit 2022 eine strategische Partnerschaft, die wir vergangenes Jahr über das 'MG Auto Abo powered by Arval' noch einmal erweitert und vertieft haben. Die Zusammenarbeit mit MG als etablierter Marke funktioniert in unserer Wahrnehmung bereits sehr gut. Derzeit bereiten uns zum Teil längere Lieferzeiten für Ersatzteile noch Herausforderungen. Der Aufbau einer Teilebevorratung für den deutschen Markt soll dies lösen. Wir sind daher zuversichtlich, die langen Lieferzeiten in naher Zukunft gemeinsam stark verkürzen zu können.
Sind die Werkstatt/Servicezeiten bei E-Modellen wirklich kürzer als für Verbrenner? (Die Serviceintervalle sind oft kürzer.)
C. Schüßler: Pauschal lässt sich eine solche Aussage nicht treffen. Werkstatt- bzw. Servicezeiten sind tatsächlich abhängig von den Angaben des Herstellers. Dabei halten sich einige noch an Intervalle, die von Verbrennerfahrzeugen bekannt sind und geben diese Zeiträume für Wartungstermine vor. Andere wiederum empfehlen, die Fahrzeuge in größeren Service-Intervallen bei den zertifizierten Partnerwerkstätten vorzuführen. Fest steht allerdings, dass bei rein elektrischen Fahrzeugen die Menge an anfälligen beziehungsweise beweglichen Teilen stark zurückgegangen ist. Dadurch haben sich auch die erforderlichen Arbeiten, während eines Werkstattbesuchs im Rahmen eines Serviceintervalls entsprechend reduziert. Allerdings sehen wir bei Elektrofahrzeugen andere Wartungs-Herausforderungen, die wir bei Verbrennern seltener verzeichnen. So führt beispielsweise die durch Rekuperation verringerte Bremsaktivität beim E-Wagen zur Korrosion der Bremsanlage. Dadurch kann unter Umständen die erforderliche Bremsleistung nicht mehr erreicht werden.
Boom der Gebrauchten
Bleiben wir bei den E-Fahrzeugen. Die Batterie ist der größte Kostenblock. Wird in der Berechnung der Leasingrate unterschieden zwischen einer Lithium-Ionen und Lithium-Eisenphosphat-Batterie?
C. Schüßler: In die Berechnung der Leasingrate fließen vielen Faktoren mit ein. Dabei spielt der Preis des Fahrzeugs eine essenzielle Rolle. In der Regel sind die unterschiedlichen Batterietechnologien in diesem inkludiert und wirken sich daher auf die Höhe des Kaufpreises und damit letztendlich auch auf die Höhe der Leasingrate aus.
Gut erhaltene Leasingrückläufer haben meist nur eine geringe km-Laufleistung auf dem Tacho. Sind die E-Fahrzeuge dann noch attraktiv, um in ein zweites Leasing in Deutschland zu gehen (B2C oder B2B)?
C. Schüßler: Gebrauchtwagen entwickeln sich unabhängig von der Antriebsform derzeit zu einem integralen Bestandteil der Flottenstrategie deutscher Unternehmen. Das zeigen auch die Ergebnisse des diesjährigen 'Arval Mobility Observatory Mobilitäts- und Fuhrparkbarometer'. Laut diesem haben bereits 84 Prozent der Befragten Gebrauchtfahrzeuge im Einsatz oder erwägen diese in den nächsten drei Jahren. Zudem sehen wir, dass circa 30 Prozent unserer eigenen Kunden (Unternehmen) in den nächsten drei Jahren erwägen, Gebrauchtwagen in ihre Flotten aufzunehmen. Zum Einsatz kommen diese dann in der Regel weniger als Dienstwagen, sondern vielmehr als Pool- und Werkzeug- oder Ersatzfahrzeuge.
Was spricht gegen ein Zweitleasing für gewerbliche und/oder private Kunden?
C. Schüßler: Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Gebrauchtwagen-Leasing sich derzeit zu einem Vorreiter auf dem Leasingmarkt entwickelt. Aus Kundensicht spricht daher nichts gegen ein Zweitleasing, egal ob gewerblich oder privat, denn die Vorteile sprechen für sich: Gebrauchtwagen-Leasing überzeugt vor allem durch günstige Preise und die kurzfristige Verfügbarkeit von Fahrzeugen in Top-Zustand. Bei Arval beispielsweise können unseren Kunden über 'Arval AutoSelect' Gebrauchtwagen leasen oder kaufen. Die dort eingestellten Fahrzeuge stammen aus unserem Leasingbestand und sind sorgfältig nach Alter, Kilometerstand, Zustand und Ausstattung ausgewählt.
Wohin werden die E-Leasingrückläufer später vermarktet?
C. Schüßler: Als Leasinggesellschaft vermarkten wir bei Arval Deutschland unsere eigenen Leasingrückläufer weiter, auch die E-Fahrzeuge. Diesen Pool an Gebrauchtwagen und gebrauchten Transportern verschiedener Marken bieten wir Händlern und Exportgesellschaften über unsere Online-Auktionsplattform 'MotorTrade' an – entweder zum Sofortkauf oder per Auktion. Alle Gebrauchtfahrzeuge werden vor Beginn einer Auktion von unabhängigen Sachverständigen begutachtet. Zudem sind alle Fahrzeuge nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers sorgfältig gewartet und scheckheftgepflegt.
Kommen wir zu den 'Functions on Demand' und der Frage des geldwerten Vorteils der nachträglich aufgewerteten Fahrzeuge. Gibt es hier Grauzonen für die Versteuerung, wenn das Fahrzeug nachträglich per Software um Features aufgewertet wird und beispielsweise die 70.000-Euro-Grenze überschreitet?
C. Schüßler: Das ist in der Tat eine spannende Frage. Derzeit haben wir als Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. (VMF) noch keine Antwort darauf, werden uns aber in Zukunft mit dem Thema auseinandersetzen.
Wird der Kauf von nachträglich gekauften Services im Leasingvertrag verboten?
C. Schüßler: Diese Frage lässt nicht pauschal beantworten. Ob der Kauf nachträglicher Services im Leasingvertrag verboten ist, kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Vertragsgestaltung. Je nach gewähltem Vertragsmodell sind dort alle Services aufgelistet, die bereits in der Leasingrate inkludiert sind, sowie zusätzlich Leistungen angegeben, die mit Sonderzahlungen einhergehen. Leasinggeber wie Arval setzen hier auf proaktives Vertragsmanagement. In diesem Rahmen haben Kunden die Möglichkeit, während der Laufzeit entsprechend ihren individuellen Wünschen und ihres Nutzungsbedarfs auch kurzfristige Vertragsanpassungen vorzunehmen.
Wenn der Kauf von nachträglichen Services erlaubt ist, wird nach dem Kauf ein neuer Leasingvertrag geschrieben und eine neue Rate ermittelt, die dann der Nutzer versteuern muss?
C. Schüßler: Auch hier kommt es auf die jeweilige Vertragsgestaltung und die darin festgehaltenen Punkte an. Dieser enthält in der Regel eine Klausel, in der die Neuschreibung des Vertrags und die Neuberechnung der Leasingrate entsprechend festgehalten ist.
Der VMF hat mit der „Fairen Fahrzeugbewertung“ einen Standard für Leasingrückläufer gesetzt. Gibt es in der aktuellen Form einen Hinweis zur Batterie von E-Modellen?
C. Schüßler: Unser Ziel im VMF ist es, die Fahrzeugbewertung kontinuierlich zu standardisieren und noch transparenter zu gestalten. Wir haben daher bereits Kriterien zu E-Modellen in den VMF-Katalog aufgenommen und planen weitere Updates der 'Fairen Fahrzeugbewertung', wie ein 'State of Health Batterie Assessment', bei dem wir den Zustand der Batterie prüfen, um daraus Rückschlüsse auf den Restwert des Fahrzeugs zu ziehen und eine transparente sowie geprüfte Fahrzeugvermarktung sicherzustellen.
Herzlichen Dank, Herr Schüßler, für das Gespräch.