Hersteller von E-Autobatterien müssen ab Mitte 2024 den CO2-Fußabdruck ihrer Akkus offenlegen. Die Daten sollen das komplette Produktleben vom Rohstoffabbau bis zum Recycling abdecken und dabei helfen, ab Mitte 2027 einen entsprechenden Grenzwert einzuführen. Das hat die EU nun als Teil der "Green Deal"-Maßnahmen beschlossen. Ziel ist die Etablierung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei der Batterieproduktion.
Zu den Regelungen zählen auch Recycling-Quoten für bestimmte Rohstoffe; Nickel und Kobalt etwa müssen ab 2027 zu 90 Prozent wiederverwertet werden, ab 2031 zu 95 Prozent. Bei Lithium liegen die Mindestwerte bei 50 beziehungsweise 80 Prozent. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die in der EU E-Autobatterien verkaufen wollen, weitere Umwelt-, Arbeitsschutz- und Menschenrechtsregeln einhalten.
Neben den umweltpolitischen dürften die neuen Regelungen auch wirtschaftspolitische Folgen haben. Unter anderem erschweren sie den Import von Batterien, die etwa mit chinesischem Kohlestrom produziert werden. Eine genaue Ausgestaltung der Regeln und der Überwachungsmaßnahmen steht aber noch aus.