-- Anzeige --

Stuttgart: Baden-Württemberg geht gegen Fahrverbotsurteil vor

02.10.2017 14:00 Uhr
Stuttgart: Baden-Württemberg geht gegen Fahrverbotsurteil vor
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli entschieden, dass die vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Sickoxiden nicht reichen.
© Foto: picture alliance / Franziska Kraufmann/dpa

Mit Fahrverboten für ältere Diesel-Autos zum 1. Januar 2018 in Stuttgart wird es erst einmal nichts. Das Land geht juristisch gegen das Luftreinhaltungsurteil vor.

-- Anzeige --

Das Land Baden-Württemberg geht gegen das umstrittene Fahrverbotsurteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vor. Die grün-schwarze Regierung einigte sich am Montag in Stuttgart auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Die Einigung erzielten dem Vernehmen nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU), nachdem der grün-schwarze Koalitionsausschuss am Freitag im Streit auseinandergegangen war. 

Eigentlich waren bereits zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote in Stuttgart geplant. Der Termin ist jetzt nicht mehr zu halten, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig frühestens im kommenden Jahr fallen dürfte. Das ist dann die letztinstanzliche Entscheidung. Eine Berufung hätte sich noch länger hingezogen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte Ende Juli geurteilt, dass die vorgesehenen Maßnahmen für die Landeshauptstadt nicht reichten, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft nachhaltig zu verbessern. Somit drohen Fahrverbote für alte Diesel-Autos, die als Hauptverursacher von Stickoxiden gelten.

Nicht rechtskräftiges Urteil

Die sofortige Umsetzung der Fahrverbote ist jetzt aber vom Tisch. Denn das Stuttgarter Urteil wird erst einmal nicht rechtskräftig. Eigentlich wollten die Grünen einen Annahme des Urteils. Die CDU wollte hingegen eine Berufung, um das Urteil auch inhaltlich noch einmal zu überprüfen. Die CDU-Politiker verbanden mit der Berufung die Hoffnung, dass bei einem neuen Urteil kürzlich geplante Maßnahmen berücksichtigt werden könnten. Dazu zählen insbesondere Software-Updates für Diesel-Autos, die die Industrie angekündigt hat.

Kritiker halten die Software-Updates aber für nicht ausreichend, um die Luft wesentlich sauberer zu bekommen. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte erklärt, dass es ohne Fahrverbote nicht geht. Sowohl die Grünen als auch CDU hatten mehrfach erklärt, notfalls auch eine Sprungrevision mittragen zu wollen. Dabei werden lediglich die rechtlichen Aspekte des Urteils noch einmal gegengecheckt.

Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob das Land Fahrverbote in Eigenregie umsetzen kann, wenn der Bund nicht handelt, obwohl er eigentlich zuständig wäre. Das Verwaltungsgericht Stuttgart war der Meinung, das Land könne selbst Zonen einrichten, in die ältere Diesel nicht fahren dürften. Dieser Aspekt ist aber strittig. (dpa)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Feinstaub

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.