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TÜV SÜD-Fachtagung Homologation: "Wir müssen klassische Services neu denken"

19.01.2022 15:33 Uhr | Lesezeit: 4 min
TÜV Süd Logo; Prüfdienst; Prüforganisation
© Foto: TÜV Süd

Mobilitätskonzepte wie alternative Antriebe und Energieträger bedeuten für die Homologation von Fahrzeugen neue Herausforderungen. Das war auf der TÜV SÜD-Fachtagung Homologation, die Ende 2021 in der Münchner Konzernzentrale stattfand, deutlich spürbar.

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General Safety Regulation der EU (GSR 2), Energieträger wie Wasserstoff oder E-Fuels, alternative Antriebstechnologien, innovative Services, Cybersecurity: Die neue Mobilität bringt Fahrt in das eher sperrige Thema Homologation. Neue Dienstleistungen wie etwa die Prüfung von Antriebsbatterien sorgen für zusätzlichen Schwung in der Fachdebatte. Das machte die Experten-Tagung Homologation von TÜV SÜD Ende vergangenen Jahres in München deutlich.

"Wir müssen klassische Services neu denken und kundengerecht anpassen", sagte Pascal Mast, Direktor Nachhaltige Technologien bei TÜV SÜD, zu Beginn der Hybridveranstaltung mit 185 Teilnehmern. Dazu gehöre beispielsweise die SOH-Prüfung von Antriebsbatterien in Gebrauchtwagen oder für die weitere Verwendung in anderen Bereichen. Schlagwort sei hier "second use" – etwa als Speicher in Solaranlagen.

Mast betonte, dass Emissionsmessungen weiterhin zum täglichen Handwerk der Homologierer gehören würden. Mit Blick auf die geplante nächste Stufe der Abgasnorm, bei der erstmals gleiche Grenzwerte für Benzin- und Dieselmotoren gelten sollen, sagte er: "Der Verbrennungsmotor steht in Europa vor dem Aus. Dementsprechend ist Euro 7 hier sicherlich der letzte Schritt." Mast ging auch auf komplett neue Themen der Typgenehmigung ein, beispielsweise auf die Cybersecurity: "Speziell für diesen neuen Bereich wurden bereits neue Stellen für Experten im Kraftfahrt-Bundesamt eingerichtet."

Für intensive Diskussionen unter den Teilnehmern sorgte der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der bereits ab Juli kommenden Jahres auf Wunsch der EU-Kommission stufenweise im Rahmen der GSR Pflicht werden soll. Das System soll dem Fahrer die Überschreitung eines Tempolimits technisch erschweren. So beklagte beispielsweise Johannes Peter Bauer von der European Automobile Manufacturers' Association (ACEA) die aus Sicht seiner Organisation undurchsichtigen Regelungen sowie immer wieder kurzfristige Änderungen.

Robert Matawa, Leiter Testing Hochautomatisiertes Fahren bei TÜV SÜD, erklärte dagegen: "Selbstverständlich werden wir auch den Geschwindigkeitsassistenten nach entsprechenden Anpassungen homologieren. Das bekommen die Technischen Dienste in den Griff – genauso wie das Alkoholschloss, dieMüdigkeitserkennung oder den Unfalldatenschreiber, die ebenfalls auf der Liste der GSR stehen." Nils Siebert, Kfz-Sachverständiger bei TÜV SÜD Auto Service, sieht insgesamt in der GSR 2 noch eine "ganze Latte neuer Vorschriften, die hinsichtlich einer Realisierung oftmals noch in den Kinderschuhen stecken".

Neue Technik verändert Verfahren

In der Vergangenheit haben die Profis für Zulassungsfragen sich überwiegend nur mit der Sicherheit von Fahrzeugen selbst befasst. Beim automatisierten Fahren gelte zusätzlich, das Auto auch im Umfeld von Infrastruktur und anderen Verkehrsteilnehmern zu sehen, bekräftige Benjamin Koller, Automatisierungsexperte bei TÜV SÜD. Veränderungen werde es daher ebenfalls bei der Hauptuntersuchung (HU) und bei periodischen Abgastests geben, ergänzte Mast. Elektronische Systeme würden eine noch größere Bedeutung bekommen – und beim Abgas werde man sich auf synthetische Kraftstoffe einstellen müssen.

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