Volkswagen hat im Markenstreit gegen den japanischen Hersteller Suzuki vor Gericht eine Niederlage eingesteckt. Volkswagen könne nicht gegen die von Suzuki angemeldete Marke "Swift GTi" vorgehen, weil zwischen dieser Marke und der VW-Marke "GTI" keine Verwechslungsgefahr bestehe. Das entschied der Europäischer Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache T-63/09).
Suzuki hatte 2003 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Marke "Swift GTi" für Autos sowie deren Teile und Zubehör angemeldet. VW legte dagegen Widerspruch ein. Die Wolfsburger argumentierten, es bestehe Verwechslungsgefahr zur älteren Marke GTI. Das sahen die Luxemburger Richter anders und wiesen die Klage gegen die Entscheidung des Amtes ab.
Das EU-Gericht verwies darauf, dass viele Autohersteller in Europa wie Nissan, Mitsubishi, Peugeot, Citroën, Suzuki und Toyota die Buchstabenkombination GTI benutzen, um die technischen Merkmale verschiedener Modelle anzugeben. In der Branche steht "Gran Turismo Injektion" (kurz GTI) üblicherweise als Typenkürzel für sportliche Autos mit Benzin-Einspritzmotor. Der von Suzuki benutzte Modellname Swift am Anfang der angemeldeten Marke reiche zur Unterscheidung vollkommen aus. (dpa)