Nach einer Kollision sollte eine Anhängerkupplung fachmännisch inspiziert werden, selbst wenn auf den ersten Blick kein Schaden erkennbar ist. "Diese Empfehlung gilt nicht nur für die mechanischen Komponenten", erläutert Alexander Bausch von TÜV SÜD, "sondern auch für die Steckverbindungen sowie das Kabel. Sie könnten ebenfalls Schaden genommen haben." Bei höheren Aufprallgeschwindigkeiten oder einem ungünstigen Unfallwinkel empfiehlt es sich sogar, die Anhängerkupplung vorsorglich ganz zu tauschen, rät Bausch, "selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen zu erkennen sind." Haarrisse oder eine verschobene Geometrie können im Fahrbetrieb zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Von einer Anhängerkupplung ist in der Regel nur der massive Kugelkopf sichtbar. Je nach Konstruktionsprinzip - abnehmbar, schwenkbar, starr, Anhängebock - ist diese direkt mit einer Traverse unter dem Fahrzeug verschraubt, verschweißt oder per Steckverbindung über eine flexible Aufnahme verbunden. Kommt es zu einem Heckaufprall, bekommen alle Komponenten die Wucht der Kollision zu spüren. Somit können überall Brüche, Risse und Verformungen auftreten.
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Eine fachmännische Prüfung der Anhängerkupplung und ihrer Befestigungspunkte inklusive exakter Vermessung wäre alternativ sowie technisch zwar möglich, stünde jedoch in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten. Ein Austausch unter Beibehalten des intakten Elektrosatzes ist üblicherweise die wirtschaftlich sinnvollere Entscheidung.
Kosten übernimmt gegnerische Versicherung
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für die neue Anhängerkupplung im Regelfall von der gegnerischen Versicherung übernommen. Das gilt auch, wenn sich die Kupplung demontieren lässt. "Es gibt grundsätzlich keine Vorgabe, die das Abnehmen der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger vorschreibt", erläutert TÜV SÜD-Fachmann Bausch und macht auf eine Ausnahme aufmerksam:
"Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren oder der Bauartgenehmigung als Auflage gemacht wurde, weil zum Beispiel der Kugelkopf der Kupplung beim Fahren ohne Anhänger das Kennzeichen verdeckt." Wer nachträglich seinen Pkw für den Einsatz mit einem Anhänger ausrüstet, benötigt für die Anhängerkupplung eine Betriebserlaubnis (Bauartgenehmigung).
- Ausgabe 01/2025 Seite 041 (546.6 KB, PDF)