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Unzulässige Garantiebedingungen: GVA mahnt Toyota erfolgreich ab

13.10.2023 11:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Toyota-Logo
© Foto: Toyota

Der Branchenverband hat bei einem Toyota-Garantiemodell die Verwendung unzulässiger Bedingungen und ihre Verbreitung beanstandet.

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Wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße ist der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) nach eigenen Angaben erfolgreich gegen Toyota Motor Europe und seine deutsche Vertriebsgesellschaft vorgegangen. Dabei ging es um die Verwendung unzulässiger Garantiebedingungen und ihrer Verbreitung, wie die Interessensvertretung freier Teilehersteller, Teilehändler und Werkstätten mitteilte.

Toyota hatte jüngst die sogenannte "Relax Garantie" für Gebrauchtfahrzeuge erweitert. Bei diesem Produkt können sich Kunden zusätzlich zur dreijährigen Neuwagen-Herstellergarantie eine Anschlussgarantie sichern. Seit kurzem gibt es das Qualitätsversprechen für bis zu 15 Jahre alte Fahrzeuge oder maximal 250.000 Kilometer Laufleistung.

Voraussetzung für die Erneuerung der Garantie ist, dass Kunden eine Inspektion in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen. In den Garantiebedingungen hat sich Toyota jedoch vorbehalten, das Angebot "im Einzelfall" zurückzuziehen und Anträge von Kunden zur Übernahme von Garantieleistungen abzulehnen.

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Über diese Vorbehalte habe der Hersteller die Kunden in der Werbung nicht aufgeklärt, so der GVA. Nach Auffassung des Verbands erweckte Toyota zudem den Eindruck, für das Zustandekommen der Garantie müsse bereits die erste Inspektion nach Ablauf der Herstellergarantie bei einem autorisierten Vertragspartner erfolgen, obwohl dies ausweislich der Garantiebedingungen tatsächlich nicht gefordert wurde.

"Vermeintliche Garantiezusagen können für Verbraucher bei der Wahl der Werkstatt entscheidend sein", betonte der GVA. Das Verhalten von Toyota hätte dem fairen Wettbewerb zwischen dem unabhängigen Reparatur- und Ersatzteilmarkt einerseits und dem Fahrzeughersteller und seinen autorisierten Partnern andererseits erheblich schaden können. Auch hätten andere Hersteller motiviert werden können, ähnlich unlauter zu verfahren.

Der GVA mahnte Toyota daher wegen Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht ab. Laut Verband hat der Autobauer mittlerweile mehrere strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben.

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