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Verwaltungsgericht: Mainz muss sich auf Diesel-Fahrverbote vorbereiten

24.10.2018 14:16 Uhr
Mainz muss sich auf Diesel-Fahrverbote vorbereiten.
© Foto: picture alliance/Andreas Arnold/dpa

Nun auch Mainz: Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt muss ein Diesel-Fahrverbot in ihren Luftreinhalteplan einarbeiten - ob das dann auch zwingend kommt, ist noch nicht sicher. Den Richtern genügten bisherige Maßnahmen der Stadt für sauberere Luft nicht.

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Die Stadt Mainz muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts am Mittwoch hervor. Die Kommune müsse Verbote in einen neuen Luftreinhalteplan zum 1. April kommenden Jahres einarbeiten. Kommen müssten die Verbote spätestens zum 1. September 2019 - aber nur wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Mittel der ersten sechs Monate des kommenden Jahres nicht eingehalten werde. Ob es für einzelne Straßen nötig sei oder eine Zone, ließ das Gericht offen.

In dem Verfahren ging es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: "Wir sind sehr zufrieden." Er hoffe, dass das nun ein Weckruf für die langjährig untätigen Politiker sei - und kurz vor der Landtagswahl in Hessen auch ein Signal an die Bundesregierung, dass es so nicht weitergehe. Eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen. Ob eine der beteiligten Parteien davon Gebrauch machen würde, war zunächst unbekannt.

Andernorts hatte es schon vergleichbare Entscheidungen gegeben, teilweise wurden Fahrverbote explizit angeordnet, mal für ganze Zonen, mal für einzelne Straßenabschnitte. Hamburg ist bislang die einzige Stadt, in der schon ein Fahrverbot für zwei Straßenabschnitte in Kraft ist. In Stuttgart und Aachen sollen beispielsweise Verbote für ältere Dieselfahrzeuge ab Anfang 2019 kommen, in Berlin bis Mitte 2019 und im keine 50 Kilometer von Mainz entfernten Frankfurt ab Februar 2019, wobei das Land Hessen dagegen juristisch vorgeht. In Hessen, wo am kommenden Sonntag (28. September) ein neuer Landtag gewählt wird, steht zudem am 21. November eine Verhandlung über ein drohendes Verbot in Darmstadt an.

Fahrverbote müssen verhältnismäßig sein

Grundsätzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Dieselfahrverbote in Städten zulässig sind, aber verhältnismäßig sein müssen. Fahrverbote müssten verhängt werden, wenn andere Maßnahmen nicht genau so schnell dazu führten, den EU-Grenzwert für Stickstoffoxid (NO2) einzuhalten. Für den Schadstoff werden vor allem Diesel-Fahrzeuge verantwortlich gemacht. Die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxide kann dazu führen, dass etwa Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden.

Die Stadt Mainz hatte in Aussicht gestellt, bis Ende 2019 den NO2-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft an der am meisten belasteten Messstelle nahe dem Hauptbahnhof einhalten zu können. Das sollte unter anderem mit einer Umrüstung der Busflotte und dem Kauf neuer Busse bewerkstelligt werden. DUH-Anwalt Remo Klinger und Resch zweifelten die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen an. Auch das Gericht zeigte Zweifel, ob das Ziel erreicht werden kann. Zudem sei fraglich, ob eine Einhaltung Ende 2019 angesichts eines schon seit 2010 geltenden Grenzwerts noch als schnell zu bezeichnen sei, sagte die Vorsitzende Richterin Stefanie Lang. Die Stadt sei zu einer kurzfristigen und dauerhaften Einhaltung des Grenzwerts in der gesamten Stadt verpflichtet.

Mainz gilt nicht als besonders belastete Stadt

Mainz gehört nicht zu den bundesweit besonders belasteten Städten, für deren Bürger das Diesel-Paket der Bundesregierung greifen soll, das unter anderem auf Kaufanreize für sauberere Autos und auf technische Nachrüstungen für ältere Autos setzt. Die Mainzer Messwerte liegen zudem unter der wichtigen Marke von 50 Mikrogramm.

Die Bundesregierung will gesetzlich festhalten, dass sie in Städten mit geringerer Grenzwert-Überschreitung Fahrverbote in der Regel für nicht verhältnismäßig hält. Damit wären diese für ältere Diesel zwar nicht ausgeschlossen, aber möglicherweise unwahrscheinlicher. (dpa)

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