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Elektromobilität: Arbeiten unter Spannung

14.10.2021 11:00 Uhr | Lesezeit: 5 min
ZF Elektromobilität
Kfz-Betriebe erhalten mit der neuen DGUV-Information mehr Klarheit für Arbeiten an E-Autos.
© Foto: ZF

Die jüngst veröffentlichte DGUV-Information 209-093 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung klärt nun präzise auf, welche Arbeiten Werkstattmitarbeiter an Elektroautos durchführen dürfen.

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Kurzfassung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) hat die Regeln für das Arbeiten an Elektrofahrzeugen überarbeitet. Neben neuen Hochvolt- Qualifizierungs-Stufen sind nun auch Tipps für Werkstätten enthalten.

Werkstätten, die an Elektroautos arbeiten, müssen gewisse Regeln beachten. Schließlich fließen in den Stromern mehrere Hundert Volt, die bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorkehrungen zum Tod führen können. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) hat deshalb schon 2012, als die Elektromobilität noch am Anfang stand, mit der DGUV-Information 200-005 ein entsprechendes Regelwerk veröffentlicht, um Werkstätten die nötigen Sicherheitsvorschriften zu geben und vor allem vorzuschreiben, welche Hochvoltschulung die Werkstattmitarbeiter für welche Aufgabe zu absolvieren hatten. Nach fast zehn Jahren wurden die Regeln nun überarbeitet und mit der DGUV-Information 209-093 präzisiert.

Den Betrieben steht nun ein neues Regelwerk zur Verfügung, das die Gegebenheiten von Kfz-Werkstätten besser berücksichtigt. "Mit der DGUV-Information steht Kfz-Betrieben eine praktische Handlungsanleitung zur Verfügung, die das sichere Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen regelt. Durch die Beteiligung des ZDK konnte erreicht werden, dass die Anforderungen von Kfz-Werkstätten umfassend berücksichtigt und weiter konkretisiert wurden", erklärt Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister.

Neue Stufeneinteilung

Die DGUV-Information 209-093 unterscheidet sich im Vergleich zu der bisherigen DGUV-Information 200-005 in verschiedenen Punkten. So wurde zum Beispiel der Anwendungsbereich des Regelwerks konkretisiert. Die DGUV-Information unterscheidet nun nicht mehr explizit zwischen HV-eigensicheren und nicht HV-eigensicheren Fahrzeugen. Denn der Prozess der Spannungsfreischaltung ist bei beiden Fahrzeugtypen identisch. Darüber hinaus wurden neue Begriffe mit in die Qualifizierung der Hochvoltstufen übernommen, und das Stufenmodell gilt jetzt auch im Servicebereich.

Als wichtigste Neuheit gibt es nun ein neues Stufenmodell für die Hochvoltausbildung, die sich in die Qualifizierungen "S Sensibilisierte Person", "1S Fachkundig unterwiesene Person (FUP)", "2S Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvolt-Systemen im spannungsfreien Zustand (FHV)" und "3S Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten (FUS)" aufteilt (siehe Kasten auf S. 19).

Auf jeder Stufe darf der Mitarbeiter unterschiedliche Arbeiten an Elektroautos oder Hybrid-Fahrzeugen vornehmen, wobei die Stufe 2S für die meisten Betriebe die erste Wahl sein dürfte. Hier gibt es zudem eine gute Nachricht: Kfz-Mechatroniker, die eine Ausbildung im Bereich Karosserie- und Fahrzeugbaumechanik in den Schwerpunkten Karosserie-Instandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbautechnik nach der Fahrzeugbau-Mechanikerausbildungs-Verordnung (FzMechAusbV) vom 10.06.2014 erfolgreich abgeschlossen haben, sind automatisch nach der Stufe 2S qualifiziert. Hochvolt-Qualifizierungen, die zu Zeiten der alten Regeln erworben wurden, gelten zudem weiterhin. Generell empfiehlt die DGUV jedoch, Fachkenntnisse regelmäßig durch Schulungen aufzufrischen.

Unternehmerpflichten

Darüber hinaus gibt die DGUV-Information Tipps, wie Unternehmer das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen organisieren können und wie sie den notwendigen Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an diesen Fahrzeugen bestimmen. Zu den Pflichten von Unternehmern gehören beispielsweise auch die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, das Erstellen von Betriebsanweisungen oder regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten. Auch das Bereitstellen hochvoltsicherer Werkzeuge und der persönlichen Schutzausrüstung gehört zu den Pflichten.

Die vier Stufen der Hochvolt-Ausbildung

S Sensibilisierte Person
Sensibilisierte Personen sind in die Bedienung von Hochvoltfahrzeugen eingeführt. Sie dürfen nur einfache Servicearbeiten, wie etwa Scheibenwischerblätter wechseln oder Wischwasser auffüllen, erledigen.

1S Fachkundig unterwiesene Person (FUP)
Fachkundig unterwiesene Personen dürfen allgemeine Arbeiten am Fahrzeug durchführen, die nicht mit dem Hochvolt-System in Zusammenhang stehen. Dazu zählen zum Beispiel Karosseriearbeiten, Öl- und Radwechsel oder Arbeiten an der konventionellen Bremsanlage.

2S Fachkundige Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV)
Fachkundige Personen (FHV) können zusätzlich zu allgemeinen Arbeiten selbstständig an Hochvolt-Systemen arbeiten, wenn sie in der Lage sind, den spannungsfreien Zustand entsprechend den "Fünf Sicherheitsregeln" und den Herstellerangaben herzustellen.

3S Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten (FUS)
Personen mit dieser Stufe dürfen Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Systemen durchführen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet werden kann. Dazu gehören auch Arbeiten an der Traktionsbatterie, beispielsweise der Tausch der Akkumodule.

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