Eine funktionierende Flüssiggasanlage in Caravans und Wohnwagen ist Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung. Bislang musste dafür ein Nachweis der Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgelegt werden. Die am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie setzt die Mangelbewertung einer fehlenden oder ungültigen Flüssiggasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus, teilte der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. mit.
Davon abgesehen bleibt die Überprüfung der Flüssiggasanlage weiterhin Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sollte die Anlage beschädigt oder mangelhaft sein, gilt dies als erheblicher Mangel und führt zum Nichtbestehen der HU.
Um dem vorzubeugen, raten mehrere Verbände, die Funktions- und Dichtigkeitsprüfung G 607 weiterhin durchführen zu lassen. Denn eine erfolgreiche Prüfung stelle den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Anlage dar, und im Schadensfall diene die Prüfbescheinigung als Sorgfaltsnachweis gegenüber der Versicherung. Zudem fordern viele Campingplatzbetreiber in ihren Stellplatzregeln weiterhin eine gültige G 607-Prüfung, betonen Caravaning Industrie Verband, Deutscher Verband Flüssiggas sowie Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik. (tm)