-- Anzeige --

Flüssiggasanlagen: Verbände raten weiterhin zur Prüfung

05.02.2020 11:07 Uhr
Bis zum 1. Januar 2023 muss ein Nachweis der G 607-Prüfung der Flüssiggasnlage nicht mehr für die HU vorgelegt werden. Verbände raten aber, die Prüfung weiterhin vorzunehmen zu lassen.
© Foto: T. Michel / JiSIGN / Fotolia / asp-Montage

Eine fehlende oder ungültige Flüssiggasanlagenprüfung ist keine Voraussetzung mehr zum Bestehen der HU. Verbände raten aber, die Anlagen in Wohnmobilen und Caravans aus sicherheitstechnischen Gründen weiterhin überprüfen zu lassen.

-- Anzeige --

Eine funktionierende Flüssiggasanlage in Caravans und Wohnwagen ist Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung. Bislang musste dafür ein Nachweis der Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgelegt werden. Die am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie setzt die Mangelbewertung einer fehlenden oder ungültigen Flüssiggasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus, teilte der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. mit.

Davon abgesehen bleibt die Überprüfung der Flüssiggasanlage weiterhin Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sollte die Anlage beschädigt oder mangelhaft sein, gilt dies als erheblicher Mangel und führt zum Nichtbestehen der HU.

Um dem vorzubeugen, raten mehrere Verbände, die Funktions- und Dichtigkeitsprüfung G 607 weiterhin durchführen zu lassen. Denn eine erfolgreiche Prüfung stelle den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Anlage dar, und im Schadensfall diene die Prüfbescheinigung als Sorgfaltsnachweis gegenüber der Versicherung. Zudem fordern viele Campingplatzbetreiber in ihren Stellplatzregeln weiterhin eine gültige G 607-Prüfung, betonen Caravaning Industrie Verband, Deutscher Verband Flüssiggas sowie Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik. (tm)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Hauptuntersuchung

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.