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Flüssiggasanlagen: Verbände raten weiterhin zur Prüfung

05.02.2020 11:07 Uhr
Wohnmobil Caravan Camper Werkstatt Rückruf Wegweiser
Bis zum 1. Januar 2023 muss ein Nachweis der G 607-Prüfung der Flüssiggasnlage nicht mehr für die HU vorgelegt werden. Verbände raten aber, die Prüfung weiterhin vorzunehmen zu lassen.
© Foto: T. Michel / JiSIGN / Fotolia / asp-Montage

Eine fehlende oder ungültige Flüssiggasanlagenprüfung ist keine Voraussetzung mehr zum Bestehen der HU. Verbände raten aber, die Anlagen in Wohnmobilen und Caravans aus sicherheitstechnischen Gründen weiterhin überprüfen zu lassen.

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Eine funktionierende Flüssiggasanlage in Caravans und Wohnwagen ist Voraussetzung für das Bestehen der Hauptuntersuchung. Bislang musste dafür ein Nachweis der Flüssiggasanlagenprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607 vorgelegt werden. Die am 31. Dezember 2019 im Verkehrsblatt erschienenen HU-Richtlinie setzt die Mangelbewertung einer fehlenden oder ungültigen Flüssiggasanlagenprüfung bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend aus, teilte der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. mit.

Davon abgesehen bleibt die Überprüfung der Flüssiggasanlage weiterhin Bestandteil der Hauptuntersuchung. Sollte die Anlage beschädigt oder mangelhaft sein, gilt dies als erheblicher Mangel und führt zum Nichtbestehen der HU.

Um dem vorzubeugen, raten mehrere Verbände, die Funktions- und Dichtigkeitsprüfung G 607 weiterhin durchführen zu lassen. Denn eine erfolgreiche Prüfung stelle den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Anlage dar, und im Schadensfall diene die Prüfbescheinigung als Sorgfaltsnachweis gegenüber der Versicherung. Zudem fordern viele Campingplatzbetreiber in ihren Stellplatzregeln weiterhin eine gültige G 607-Prüfung, betonen Caravaning Industrie Verband, Deutscher Verband Flüssiggas sowie Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik. (tm)

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