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Bremsenprüfstände: Neue Richtlinie für HU in Kraft getreten

08.01.2020 15:09 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bremsprüfstand
Ab dem 1. Januar 2020 dürfen nur noch ASA-fähige Bremsenprüfstände zur HU genutzt werden.
© Foto: Cosber

Gut acht Jahre hatten Kfz-Werkstätten Zeit, die Bremsprüfstandrichtlinie von Oktober 2011 umzusetzen. Jetzt am 1. Januar 2020 wird sie Pflicht. Ob alle Kfz-Werkstätten auf ASA-Livestream vorbereitet sind, wissen der ASA-Verband und TÜV SÜD.

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Von Marcel Schoch

Um weiterhin zukunftsfähig zu bleiben, mussten Kfz-Werkstätten in den letzten Jahren viel Geld investieren. Vor allem die Umrüstung bzw. der Neukauf eines ASA-Livestreamfähigen Bremsprüfstandes mit entsprechender Schnittstelle war und ist für die eine oder andere Werkstatt eine große finanzielle Herausforderung. Wohl dem, der bereits sehr früh nach dem 1. Oktober 2011 einen Bremsprüfstand neu angeschafft hat, denn dieser entspricht bereits den Vorgaben der Bremsprüfstandrichtlinie. "Damals aber war die ASA-Livestream-Schnittstelle noch ohne konkreten Nutzen, weil das Prüfsystem HU-Adapter, für das sie benötigt wird, 2015 im Rahmen eines Feldversuchs erstmals merklich aufgetaucht ist", sagt Frank Beaujean, Präsident des ASA-Bundesverbandes. "Leider haben sich viele Werkstätten daher ernsthaft erst ab 2017 mit dem Thema auseinandergesetzt." Dennoch schafften es die ASA-Mitgliedsunternehmen allein im Jahr 2019, 12.000 Prüfstände unterschiedlicher Ausprägung ins Feld zu bringen. Im Vergleich zu den letzten zwei Jahrzehnten, in denen im Schnitt 1.500 Prüfstände pro Jahr abgesetzt wurden, ist dies, wie der ASA-Verband mit berechtigtem Stolz betont, eine eindrucksvolle Leistung.

Hohes Investment

In der Tat gibt es Werkstätten, die sich aufgrund des ASA-Livestream-Themas aus dem Prüfstützpunktgeschäft zurückgezogen haben. "Dies ist allerdings nicht allein der Bremsprüfstandrichtlinie geschuldet", weiß Thomas Sieber, technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH in München. "Mitentscheidend waren hier auch die Einführung höherer Anforderungen an Prüfmittel und die in Folge hiermit verbundenen hohen Investitionen sowie die anstehende Akkreditierung für Abgasuntersuchungen. Letztlich steht dabei die Frage im Vordergrund, ob sich die Investitionen rechnen. Ob der Kfz-Betrieb markengebunden ist oder nicht, spielt aus unserer Sicht hierbei aber eine untergeordnete Rolle."

Nach Ansicht des ASA-Verbandes hat der Verordnungsgeber 2010 sogar vorausschauend entschieden, die Bestandsschutzfrist auf fast acht Jahre auszudehnen. "Somit wäre der Großteil der Bremsprüfstände eigentlich im normalen Wiederanschaffungsprozess an den geforderten neuen Stand der Technik anzupassen gewesen", sagt Beaujean. "Wer nun im Herbst 2019 bemerkt, dass er einen Prüfstand benötigt, ist deutlich zu spät dran." Nur mit viel Glück wird man dann noch seinen Wunschanbieter beauftragen können, da die meisten Bremsprüfstandshersteller derzeit voll ausgebucht sind. "Unter unseren Mitgliedern haben wir Anbieter, die jedoch entsprechend vorproduziert haben und auch jetzt noch schnell lieferfähig sind", sagt Beaujean.

Kein Notfallplan

Auch bei TÜV SÜD geht man deshalb davon aus, dass bis zum 1. Januar 2020 nicht alle Betriebe umgerüstet haben. "Nach wie vor sind Lieferengpässe zu beklagen", sagt Sieber. "Allerdings ist eine große Dynamik festzustellen. Die Umrüstung läuft auf Hochtouren. Man wird sehen, wie weit man bis Ende 2019 kommen wird." Die Vorgaben des Verordnungsgebers lassen angesichts der Tatsache, dass die Bremsprüfstandsrichtlinie seit dem Jahr 2011 bekannt ist, auch keine Notfallpläne mehr zu. "Die Betriebe, die bis dahin noch nicht umgerüstet haben, werden wohl in den ersten Monaten 2020 noch auf Allianzen mit anderen Anbietern ausweichen müssen", ergänzt Beaujean. Grundsätzlich ist man aber beim ASA-Bundesverband der Überzeugung, dass speziell für freie Werkstätten die HU auch künftig unverzichtbar ist und so im Laufe des kommenden Jahres der Großteil der Kfz-Werkstätten ihre Bremsprüfstände noch umrüsten oder neue anschaffen werden. Vor allem Um- und Nachrüstungen vor Ort im Kfz-Betrieb können dann aber sehr teuer werden, weil bereits jetzt die Kundendienst-Ressourcen für den personalintensiven Umbau nicht schnell vorhanden sind.

Jetzt handeln

Frank Beaujean empfiehlt daher, zu handeln und eine Beschaffung umgehend einzuleiten. "Dies sollte unbedingt mit bestätigtem Liefertermin erfolgen", so der ASA-Präsident. "Diese Bestätigung kann 2020 bares Geld wert sein."

Bis Ende 2019 werden insgesamt 44.000 Prüfstände mit ASA-Livestream in Deutschland ans Netz gehen. Die Umrüstungen, die nicht von der Statistik erfasst werden, schätzt der ASA-Bundesverband auf 10.000 bis 12.000 Prüfstände. Das Verhältnis von neu angeschafften zu nachgerüsteten Prüfständen beträgt damit etwa vier zu eins. Einen signifikanten Unterschied zwischen freien und markengebundenen Werkstätten ist hier nicht erkennbar. Viele Kfz-Betriebe haben mit der Neuanschaffung auch bewusst gewartet, um eventuellen Kinderkrankheiten aus dem Weg zu gehen "Neben klassischen Anfangsschwierigkeiten gab es aber keine grundsätzlichen Probleme", weiß Sieber. "Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail. Es gibt Bremsprüfstände, deren Anbindung einmal funktioniert, das andere Mal nicht. Auch die Vielzahl unterschiedlicher Gerätetypen macht es nicht einfach. Das stellt unsere Experten aktuell vor eine Herausforderung, die wir hoffen, bis Ende des Jahres gelöst zu haben."

Kurzfassung

Mit Inkrafttreten der neuen Bremsprüfstandsrichtlinie zum 1. Januar dürfen HU/SP nur mit einem ASA-Livestreamfähigen Bremsprüfstand durchgeführt werden. Wir haben nachgefragt, wie es mit der Umstellung geklappt hat.

Achtung, Stückprüfung!

Um die anfänglichen Probleme bei der Einführung der Bremsprüfstandsrichtlinie hinsichtlich der Interpretation der Schnittstelle in den Griff zu bekommen, wurden 2014 im Rahmen einer Branchenvereinbarung diese Grauzonen eindeutig ausgeräumt. Seitdem wird die ASA-Livestream-Schnittstelle im Rahmen der zweijährlichen Stückprüfung mitgeprüft. Somit sollte jeder Prüfstand inzwischen mindestens zweimal geprüft worden sein. Beim ASA-Verband schätzt man aber, dass bei zehn bis 15 Prozent der Prüfstände diese noch nicht erfolgt ist. Die Empfehlung lautet daher, sie mit Protokoll als Beleg durchführen zu lassen. Die Überprüfung der Schnittstelle war bisher nicht zwingend bei der Stückprüfung. Mit der kommenden Novellierung der Richtlinie wird sich dies bald ändern.


Dieser Beitrag ist in der Dezemberausgabe 2019 der asp AUTO SERVICE PRAXIS erschienen.

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KOMMENTARE


Peter Ziegler

08.01.2020 - 00:00 Uhr

Sehr guter informativer Bericht von Herrn M. Schoch besser geht nimmer.


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