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Reparaturdaten: GVA freut sich über EuGH-Klarstellung

09.11.2023 15:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
GVA-Vorstand auf der GVO Automotive Conference
Das Präsidium des GVA bei der GVA Automotive Conference (v.li.): Martin Matthies, Christian Schäferbarthold (neuer Schatzmeister), Bastian Müller, Isabel Brockmann-Metzger, Thomas Vollmar, Marita Kloster, Hartmut Röhl (Ehrenvorsitzender), Michael Göhrum, Stephan Klatt, Dirk Scharmer (Geschäftsführer), Jörg Neimcke
© Foto: Dietmar Winkler/asp

Bei der "GVA Automotive Conference" zeigt sich die Branche der Ersatzteilhändler und -hersteller robust in schwierigem wirtschaftlichem Umfeld. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) erzielt zudem einen wichtigen juristischen Etappensieg beim Zugang zu Reparaturdaten.

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Im Gegensatz zur allgemeinwirtschaftlichen Lage, die derzeit eher von Pessimismus geprägt ist, geht es dem Kfz-Ersatzteilehandel und den Teilelieferanten immer noch gut. "Der Independent Aftermarket ist sehr stark unterwegs. Drei Viertel der Teilehändler und -hersteller rechnen laut GVA-Geschäftsklimaindex mit einem positiven Jahr 2023 und auch der Ausblick für 2024 ist optimistisch", sagte GVA-Präsident Thomas Vollmar bei der GVA Automotive Conference des Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) e.V. am Mittwoch. Während andere Branchen über Einbrüche von 20 Prozent klagten, verzeichnete der Kfz-Teilehandel Wachstumsraten von zehn bis elf Prozent – inflationsbereinigt um vier bis fünf Prozent.

Am Vortag der GVA Automotive Conference fand die jährliche Mitgliederversammlung des Verbandes mit 350 Top-Entscheidern aus dem freien Kfz-Teilehandel, der Kfz-Teileindustrie sowie von Anbietern technischer Informationen statt. "Unsere Branche trotzt dem allgemeinwirtschaftlichen Pessimismus", erklärt Thomas Vollmar mit Blick auf die jüngste GVA-Mitgliederumfrage zur wirtschaftlichen Entwicklung.

Thomas Vollmar
GVA-Präsident Thomas Vollmar: "Der Independent Aftermarket ist sehr stark unterwegs."
© Foto: Dietmar Winkler/asp

Juristischer Erfolg bei Datenverarbeitung

Mit Blick auf die am heutigen Donnerstag bestätigte Klarstellung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Bereitstellung der Fahrgestellnummer und der damit verbundenen Daten, sagte Vollmar: "Diese wird im Sinne des Verbrauchers für mehr Wettbewerb auf dem Kfz-Anschlussmarkt sorgen." Die Klarstellung des EuGH bezieht sich auf eine vorangegangene Klage des GVO gegen den Lkw-Hersteller Scania vor dem Landgericht Köln, die zur weiteren Klärung an das EuGH weitergeleitet wurde. Scania hatte die Herausgabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) an Dritte mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert, weil die FIN ein personenbezogenes Datum sei.

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Insbesondere durch die nun bestätigte Pflicht der Fahrzeughersteller, ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummern zur Verfügung zu stellen, werden nun auch auf dem freien Markt passende Ersatzteile und technische Informationen jeweils für das konkrete Fahrzeug über die Eingabe der Fahrgestellnummern schnell und präzise auffindbar sein, urteilte der GVA in einer aktuellen Erklärung.

Diese Klarstellung war laut GVA überfällig, um den Wettbewerb auf den Märkten für Teile und Service in der Europäischen Union zu stärken. Dies gelte auch für die vom EuGH getroffenen Feststellungen zur Erleichterung des Zugangs zu den technischen Informationen der Hersteller.

Technische Daten müssen elektronisch verarbeitbar sein

Es sei nun klar, dass die Fahrzeughersteller technische Informationen in einem Format bereitstellen müssen, das zur elektronischen Weiterverarbeitung vorgesehen ist. Das gelte nicht nur für Ersatzteilinformationen, sondern für sämtliche Reparatur- und Wartungsinformationen. Manche Fahrzeughersteller vertraten laut GVA die Position, dass auch ein als PDF speicherbarer Screenshot ein geeignetes Format darstelle. Diese Sichtweise sei nun nicht mehr haltbar. 

Zwar habe der EuGH betont, dass der Zugang zu den Informationen nicht zwingend über eine automatisierte Datenbankschnittstelle mit der Möglichkeit maschinengesteuerter Suchanfragen vorgehalten werden müsse. Fahrzeughersteller müssten aber nach der heutigen Entscheidung eine geeignete Datenbank vorhalten, die unabhängige Anbieter sowohl über die FIN als auch über andere Kriterien nach den benötigten Informationen durchsuchen können. "Wir gehen davon aus, dass sich die Hersteller sofort an die Vorgaben des EuGH halten werden und längst entsprechend vorbereitet sind", sagte Vollmar.


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