Kurzfassung
Den obligatorischen "TÜV" alle zwei Jahre für Pkw gibt es seit 1951, seit 1961 werden Plaketten bei erfolgreich bestandener HU vergeben. Auch künftig bleibt die HU unverzichtbar - das ist eine gute Nachricht für Werkstätten.
Seit 60 Jahren signalisiert die bunte "TÜV-Plakette" auf dem Kennzeichen den ordnungsgemäßen Zustand eines Kraftfahrzeugs in Deutschland. Die gültige Plakette zeigt an: Bei Abnahme der Hauptuntersuchung (HU) hat dieses Fahrzeug alle Anforderungen an die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit erfüllt. Die HU ist immer eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Prüfung.
In Deutschland haben Fahrzeughalter die freie Wahl, ob sie die HU und die Abgasuntersuchung (AU) in der Prüfstelle einer Prüforganisation machen lassen oder in einer als Prüfstützpunkt anerkannten Kfz-Werkstatt. Unbestritten ist der überragende Beitrag der Hauptuntersuchung zur sinkenden Zahl von Unfalltoten in den vergangenen Jahrzehnten ( siehe Interview mit Jürgen Wolz ab Seite 46). Aus Sicht der Werkstätten haben sich HU und AU als beigestellte Prüfung zum wichtigen Servicebaustein und als wichtiges Instrument der Kundenbindung etabliert. Für Prüforganisationen wie TÜV SÜD ist die periodische Fahrzeugüberwachung nach wie vor eine wichtige Säule im Produktportfolio - wenn auch mittlerweile ein breites Spektrum an zusätzlichen Dienstleistungen für Autohäuser und Werkstätten hinzugekommen ist.
In der Fahrzeugüberwachung ist TÜV SÜD immerhin groß geworden. Ein Blick zurück mag dies verdeutlichen: Bereits ab 1900 wurden einzelne Ingenieure in den Revisionsvereinen auch mit Kraftfahrzeugprüfungen betraut. Im Lauf der Jahre kristallisierte sich heraus, dass die Sachverständigen der Revisionsvereine, die sich bei der Überwachung der Dampfkessel bereits als verlässliche Adresse bewährt hatten, auch als erste Wahl bei der Gewährleistung der Kfz-Sicherheit galten. Den staatlichen Stellen erschien es vorteilhaft, eine zentrale Stelle mit dieser Aufgabe zu betrauen. Man versprach sich davon nicht nur einen durchgehend gleich hohen Standard bei der Kfz-Überwachung, sondern auch die Sicherstellung von Unabhängigkeit und Überparteilichkeit.
Kfz-Prüfung als neues Tätigkeitsfeld
Allerdings zeigten die Vereine gerade gegenüber ihrem späteren Tätigkeitsfeld zunächst kein durchgehend großes Interesse. Während der badische Verein schon 1906 die Kfz-Überwachung übernommen hatte und zwei Jahre später bereits sieben Sachverständige beschäftigte, wurde in Bayern der Einstieg in die Kraftfahrzeugprüfung zunächst rundweg abgelehnt. Dort hielten die Verantwortlichen das Geschäft für wenig einträglich.
Kein Wunder aus damaliger Sicht: 1914 waren im Deutschen Kaiserreich insgesamt nur 64.000 Autos und Motorräder zugelassen. Erst in den 1920er-Jahren beschleunigte sich die Motorisierung. Trotz wirtschaftlicher Krisen verdoppelte sich die Anzahl der Fahrzeuge bis 1923 auf rund 150.000. Drei Jahre später waren bereits 300.000 motorisierte Fahrzeuge, sowohl Automobile als auch Zweiräder, auf Deutschlands Straßen unterwegs. 1926 entschied sich deshalb der Vorstand des Bayerischen Revisionsvereins, amtliche Prüfungen auf dem Gebiet des Kraftfahrwesens vorzunehmen. Konkret handelte es sich dabei um Fahrzeugkontrollen und Führerscheinprüfungen für den südlichen Teil des Freistaats. Außerdem eröffnete am 1. Juni desselben Jahres eine Beratungsstelle für Kraftfahrzeuge, die ab September den Namen "Maschinentechnische Beratungs- und Revisionsstelle für Kraftfahrzeuge" (MTB) trug. Geprüft wurden die Autos damals nur bei ihrer Zulassung.
Die Vereine wurden in den 1950erund 1960er-Jahren zu Wegbereitern der Wirtschaftswunder-Republik. 1950 waren in der Bundesrepublik 2,7 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, darunter 800.000 Pkw. Fünf Jahre später hatten sich die Zahlen mit 5,8 Millionen Kfz bzw. 1,8 Millionen Pkw mehr als verdoppelt. Die Schattenseite: eine deutlich gestiegene Zahl von Verkehrsunfällen. Dies war Anlass für eine regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen, die ein Jahr später in der Bundesrepublik Gesetz wurde. Seit 1951 gibt es den sprichwörtlichen "TÜV", die im Zwei-Jahres-Turnus stattfindende Untersuchung von Autos und Motorrädern. Die obligatorische Plakette als Prüfsiegel existiert seit 1961.
Das Auto muss zum TÜV
An der Farbe der Plakette ist leicht abzulesen, in welchem Jahr das Fahrzeug zur Untersuchung muss. Die Plaketten für 2020 waren blau, die für 2021 sind in Gelb gehalten. Um die Jahre eindeutig unterscheiden zu können, werden nur sechs Farben verwendet, die in immer gleicher Abfolge wechseln.
Weiterentwicklung der Prüfung
Untersuchungsumfang und -ablauf der HU sind in der StVZO Anlage VIII a (Paragraf 29 Abs. 1 und Anlage VIII Nr. 1.2) genau festgelegt. Definiert ist die HU als eine "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile", bei der das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO beurteilt wird. Genau wie die Fahrzeugtechnik entwickelte sich auch die HU im Laufe der Jahre weiter und wird sich künftig weiter verändern. Ein wichtiger Meilenstein war 2015 die Einführung des HU-Adapters für die elektronische Prüfung sicherheitsrelevanter Systeme im Fahrzeug über die OBD-Schnittstelle. Der Umfang der Prüfungen über den HU-Adapter wird künftig noch erweitert werden, beispielsweise um Manipulationen an der Software zu erkennen. Voraussetzung dafür ist aber ein diskriminierungsfreier Zugang der Prüforganisationen zu den Fahrzeugdaten für die HU.
1910
Am 15. Oktober gründet der Stuttgarter Dampfkessel-Revisionsverein eine Spezialabteilung zur Prüfung von Fahrzeugen und deren Führern - die Geburtsstunde der regelmäßigen Fahrzugprüfungen in Süddeutschland.
1926
Für Oberbayern, Mittelfranken und Schwaben wird dem Bayerischen Revisionsverein die Ausführung der Kraftfahrprüfung übertragen. In München, Nürnberg und Augsburg werden Kfz-Prüfstellen eingerichtet.
1934
Der Bayerische Revisionsverein richtet in München den ersten Beleuchtungsprüfstand für Pkw ein. Zur einwandfreien Beurteilung der Scheinwerfereinstellung wird hierzu ein besonderer Beleuchtungsprüfstand geschaffen.
1951
Die periodische Hauptuntersuchung für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge durch amtlich anerkannte Sachverständige wird verpflichtend.
1961
Einführung der TÜV-Plakette für das Kfz-Kennzeichen als Ausweis der bestandenen HU.
1985
Einführung der Abgassonderuntersuchung ASU (seit 1993 Abgasuntersuchung AU).
Schon gewusst, dass ...
70 Prozent der Hauptuntersuchungen in Werkstätten stattfinden?
- Im Jahr 2020 wurden insgesamt rund 29 Millionen Hauptuntersuchungen in Deutschland abgenommen.
- Laut TÜV Report ist dabei jedes fünfte Fahrzeug mit schweren Mängeln aufgefallen und hat keine Plakette erhalten.
- Insgesamt hat sich der technische Zustand der Fahrzeuge aber über die Jahre stark verbessert und damit die Sicherheit auf der Straße.
- Ausgabe 04/2021 S.44 (161.5 KB, PDF)