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Abgasuntersuchung: Die neue Marke AÜK

01.07.2020 11:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Wilhelm Hülsdonk
Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident, sieht Zukunft für die AU.
© Foto: ProMotor

Alle Kfz-Betriebe, die beigestellte Überprüfungen wie die AU anbieten, brauchen künftig eine Akkreditierung nach ISO 17020. Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident, erklärt das Konzept der AÜK.

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Bis zum 30. Juni 2021 dürfen anerkannte Werkstätten die AU als beigestellte Prüfung anbieten, danach werden nur noch Bescheinigungen mit DAkkS-Logo akzeptiert. Kfz-Betriebe können sich aber auch dem Qualitätsmanagementsystem AÜK anschließen. Im Gespräch mit asp AUTO SERVICE PRAXIS erklärt Wilhelm Hülsdonk, Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident, das Konzept.

asp: Wie funktioniert das Grundprinzip der "Akkreditierten Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe"?

Wilhelm Hülsdonk: Die Europäische Regelung sieht vor, dass nur akkreditierte Betriebe eine Abgasuntersuchung als beigestellte Prüfung durchführen dürfen. Wir haben als Verband schnell erkannt, dass dies für 35.000 Werkstätten in Deutschland über Einzelakkreditierungen nicht möglich sein wird. Daher haben wir uns entschlossen, als Verband die zentrale Akkreditierung zu übernehmen. Wir bauen ein akkreditiertes System für das Kfz-Gewerbe auf, das von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) abgenommen wird. Diesem zentralen Qualitätsmanagementsystem können sich die Werkstätten dann anschließen, sofern sie die Bedingungen erfüllen. Dadurch ersparen wir als Bundesinnungsverband dem einzelnen Betrieb den Aufwand einer Akkreditierung.

asp: Wie aufwendig ist der Prozess der Akkreditierung?

W. Hülsdonk: Sie können sich vorstellen, dass wir als föderalistisch organisierter Verband mit 234 Innungen an Bord und 14 Landesverbänden einen hohen Abstimmungsaufwand bewältigen mussten, nicht zuletzt mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DAkkS. Hier mussten die unterschiedlichen Vorstellungen in Einklang gebracht werden.

asp: Wann startet das System?

W. Hülsdonk: Wahrscheinlich noch Mitte des Jahres werden wir als Bundesinnungsverband die Akkreditierung erhalten. Dann ist das auf der Produktseite fertig. Auf der Vertriebsseite sind wir bereits Ende Februar gestartet und haben über verschiedene Kanäle die Werkstätten informiert, nicht zuletzt über die Innungen. Unser Ziel ist, dass sich im Laufe des Jahres alle 35.000 Betriebe angemeldet haben, die heute schon als anerkannte Werkstätten die AU im alten System durchführen.

asp: Bis wann sollten sich Werkstätten anmelden und wann muss man spätestens akkreditiert sein?

W. Hülsdonk: Werkstätten, die im alten System als anerkannte Werkstatt die AU durchführen, können das noch bis zum 30. Juni 2021 tun. So lange akzeptieren die Prüforganisationen die alte Bescheinigung. Ab 01. Juli 2021 müssen die Prüforganisationen und alle Werkstätten im neuen akkreditierten System arbeiten. Auf der Prüf-Bescheinigung muss dann das DAkkS-Logo stehen. Wir raten den Werkstätten, dass sie sich bis Oktober 2020 bei AÜK anmelden sollen.

asp: Lohnt sich der administrative Aufwand für die Werkstätten?

W. Hülsdonk: Jeder Inhaber einer Werkstatt muss sein Produkt kaufmännisch kalkulieren. Das gilt auch für die AU: Das Produkt muss so kalkuliert werden, das am Ende auch ein Ertrag für die Werkstatt steht. Wenn der Ertrag stimmt, ist die Frage nach dem Aufwand zweitrangig. Wenn ich als Werkstatt entscheide, dass sich die AU für mich lohnt, dann muss ich ins neue System wechseln.

asp: Mancher Werkstattinhaber würde sich dennoch gerne von der AU verabschieden.

W. Hülsdonk: Es gibt in Deutschland 45 Millionen Pkw, die alle zwei Jahre eine AU benötigen. Das Potenzial ist also riesig. Wenn man das Produkt so entwirft, dass am Ende auch was hängen bleibt, dann ist die AU eine lukrative Angelegenheit und trägt zudem zur Kundenbindung bei. Ich kann nur warnen, den Markt anderen zu überlassen. Sonst geht es uns wie mit den Glasscheiben - das haben die Werkstätten aus der Hand gegeben und jetzt machen es die Spezialisten. Das Geschäft müssen sich die Werkstätten mühsam zurückholen. Die beigestellte AU lässt sich so gestalten, dass es sich lohnt. Als Kfz-Betrieb zeigt man ja auch ein gewisses Qualitätsniveau, wenn man diese hoheitliche Aufgabe selbst anbieten kann. Man würde sich aus dem Markt hinauskatapultieren, wenn man sich davon verabschiedet und nur noch Stoßdämpfer tauscht.

asp: Aber spätestens, wenn sich das Messverfahren ändert, sind Investitionen in neues Equipment notwendig ...

W. Hülsdonk: Wenn sich die Randbedingungen ändern, muss das Produkt neu kalkuliert werden. Die Grundentscheidung, ob ich das Produkt anbiete, ist eine unternehmerische Entscheidung. Das Thema Emission und Abgase wird perspektivisch noch wichtiger werden. Dass man eine AU machen kann, gehört dann einfach dazu. Ein vernünftig geführter Betrieb würde niemals auf die Idee kommen, das abzugeben.

asp: AÜK soll als eine Marke etabliert werden. Was soll sie signalisieren?

W. Hülsdonk: AÜK soll eine Marke werden, die auch nach außen eine Signalwirkung hat. Die Marke steht für eine definierte Qualität bei der Überprüfung. Das "Ü" steht für den Begriff "überprüfen" im Unterschied zur amtlichen Prüfung, die den Prüforganisationen vorenthalten ist. Die Marke AÜK sorgt beim Kunden für Transparenz. Wenn wir für den Gesetzgeber eine hoheitliche Aufgabe übernehmen, muss das sichtbar sein. Überall wo AÜK draufsteht, ist dann auch AÜK drin.

asp: Soll die Marke langfristig ausgebaut werden?

W. Hülsdonk: Das hängt davon ab, was der Gesetzgeber künftig verlangt und anfragt. Ich könnte mir vorstellen, dass es Überprüfungsaufgaben im Bereich der Batterien bei E-Mobilen geben könnte oder beim teilautomatisierten Fahren im Bereich der Kamerafunktionen. Hier muss jederzeit sichergestellt werden, dass die Kamera funktioniert, das muss regelmäßig überprüft werden.

asp: Ist zu erwarten, dass künftig die Prüforganisationen verstärkt die AU selbst übernehmen?

W. Hülsdonk: Man hat sich schon lange darauf geeinigt, dass der Regelort der amtlichen Prüfung der Prüfstützpunkt ist, also die Werkstatt - so steht es in der entsprechenden Verordnung. Heute werden etwa 80 Prozent aller durchgeführten Prüfungen in den Werkstätten durchgeführt. Wir pflegen darin eine erstklassige Partnerschaft mit den Prüforganisationen. Innerhalb dieser Prüfungen macht die Werkstatt in der Regel die beigestellte AU. Die AU ist per definitionem eine Werkstattprüfung und wird nur im Ausnahmefall von der Prüforganisation erbracht. Wir sind an der Stelle nicht im Wettbewerb. Es wird aber immer wieder mal Werkstätten geben, die aus technischen Gründen die AU nicht selbst machen, dann springt die Prüforganisation ein.

Interview: Dietmar Winkler

Die neue Marke

Werkstätten, die die Abgasuntersuchung als beigestellte Information im Rahmen der Hauptuntersuchung durchführen, sollen sich künftig einem zentralen Qualitätsmanagement-System (QMS) anschließen, das der Bundesinnungsverband entwickelt hat. Spätestens ab Juli 2021 sollten alle Betriebe dem Qualitätsmanagement-System AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe) angehören, rät der federführende ZDK. Alle amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen im Kraftfahrzeuggewerbe sollen künftig unter der Marke AÜK zusammengefasst werden. Zurzeit läuft die Akkreditierung dieses Systems durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Informationen finden anerkannte Werkstätten bei ihren Innungen und auf der Webseite www.auek.de.

Kurzfassung

Anerkannte Werkstätten dürfen nur noch bis 30. Juni 2021 die AU als beigestellte Überprüfung anbieten. Danach werden nur noch Bescheinigungen mit DAkkS-Logo akzeptiert. Um aufwendige Einzelakkreditierungen zu umgehen, können sich Kfz-Betriebe dem zentralen Qualitätsmanagementsystem AÜK anschließen.


Warum es sich lohnt, AU-Betrieb zu bleiben, erklärt ein neues Video des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, das mit Unterstützung des ZDK produziert wurde. 

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