Ab dem 1. Januar 2018 wird die Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen Pflicht. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Die schärferen Regelungen waren durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf den Weg gebracht worden.
"Mit der Endrohrmessung können wir künftig sicherer erkennen, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert", erklärte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Das betreffe sowohl Defekte als auch bewusste Manipulationen.
Aus diesen Gründen plädiert der ASA-Bundesverband seit mehr als zehn Jahren für die Wiedereinführung der generellen Endrohrprüfung. "Ab 01.01.2018 wird wieder das gemessen und bewertet, was auch wirklich aus dem Auspuff rauskommt", freut sich Harald Hahn, Vizepräsident und Leiter des Fachbereiches Abgas und Diagnose im ASA-Bundesverband.
Hahn sieht mit dem Bundesratsbeschluss außerdem eine weitere Forderung seines Verbands erfüllt. Denn ein Jahr nach Wiedereinführung der generellen Endrohrmessung werden zum 1. Januar 2019 auch die bei der Abgasuntersuchung zulässigen Grenzwerte für Benzin- und Dieselmotoren deutlich abgesenkt. 2021 folgt eine weitere Stufe zur Verbesserung der Abgasuntersuchung. Für bestimmte Fahrzeuge wird dann das Verfahren der Partikelzählung eingeführt. Die Mitglieder des Verbandes arbeiten laut Mitteilung bereits intensiv an den neuen Partikel-Messgeräten. "Der ASA-Verband wird auch künftig eng mit den Ministerien und anderen Organisationen an der Weiterentwicklung Abgasuntersuchung mitwirken", so Hahn.
Endrohrmessung dient aktivem Umweltschutz
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski lobte die Entscheidung der Länderkammer: "Wir haben uns aktiv für diese Modernisierung der Abgasuntersuchung eingesetzt und begrüßen ausdrücklich das positive Votum des Bundesrates. Die verpflichtende Endrohrmessung dient dem aktiven Umweltschutz und gibt insbesondere den Autofahrern ein Stück mehr Sicherheit." Als nächster Schritt sollte aus Sicht des Verbands die Hardware-Nachrüstung der Euro 5-Diesel kommen.
Bislang galt im Rahmen der AU ein zweistufiges Verfahren: Wurde beim Auslesen der On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt, konnte auf die Endrohrmessung verzichtet werden. Das ist nun in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert worden. Nach Angaben des ZDK werden in Deutschland jährlich rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt.
Vorerst wohl keine NOx-Messung am Endrohr bei der AU
Hintergrund für die Wiedereinführung der generellen Sondenmessung sind nicht zuletzt auch die Erfahrungen aus den aktuellen Abgas-Skandalen, die die Grenzen der elektronischen Kontrolle aufgezeigt haben. Mit einer NOx-Messung am Endrohr im Rahmen der AU ist jedoch vorerst nicht zu rechnen. Stickoxide entstehen in Motoren vor allem unter Volllast, was auf dem HU-Prüfstand nur schwer zu simulieren ist. Gemessen werden daher vor allem der Kohlenmonoxid- und Rußgehalt.
Die Diskussion um eine Renaissance der Endrohrmessung ist im Kern jedoch älter als der Dieselskandal. Sie wird auf EU-Ebene seit ihrer Abschaffung für neuere Autos Mitte 2006 immer wieder diskutiert. Zu den Befürwortern zählen neben Werkstattausrüstern auch die Prüforganisationen. Gegner wie etwa Automobilclubs befürchten höhere Kosten für Autofahrer und halten die Pläne für Geldmacherei. Der Aufwand für den einzelnen Kunden dürfte sich aber in Grenzen halten, Experten rechnen mit einem einstelligen bis niedrig zweistelligen Eurobetrag. (asp/sp-x)
Tobias
Matthias Pfeffer