Neben Bremsenprüfständen und Scheinwerfereinstellgeräten/-plätzen, die bereits zum 1.1.2018 rückgeführt kalibriert werden mussten, sind die AU-Geräte gemäß Verkehrsblatt 14/2016 Nr. 115 eine weitere Messgerätegruppe, die ab 1.1.2019 rückgeführt zu kalibrieren ist. Aufgrund nicht ausreichend zur Verfügung stehender Kalibrierkapazitäten zum 1.1.2019 wurden von den Ländern Übergangsregelungen geschaffen. Die sind leider nicht bundeseinheitlich. Einige Bundesländer haben sich auf gemeinsame Übergangsregelungen verständigen können, einzelne Bundesländer haben eigenständige Regelungen geschaffen. (Eine Übersicht auf der ASA-Homepage beinhaltet alle Übergangsregelungen der Länder: https://asa-verband.de/asa-verband.de/abgasmessgeraete-ab-2019).
In der Projektgruppe "Erfahrungsaustausch Überwachungsorganisationen" hat der ASA-Bundesverband den Auftrag erhalten, für alle akkreditierten Kalibrierlabore (auch diejenigen, die nicht im Verband organisiert sind) monatlich die Zahl der kalibrierten Komponenten zu erheben. Vier Monate nach Einführung der Kalibrierpflicht konstatierten der ASA-Verband und seine im Verband organisierten Kalibrierdienstleister eine gute Umsetzungsquote. "Alle Beteiligten haben sich auf diese Situation sehr gut vorbereitet", sagte Harald Hahn, ASA-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Diagnose- und Abgasmessgeräte. Nach den aktuellen Zahlen waren bis Ende April bereits circa 15.000 AU-Komponenten erfolgreich kalibriert. Bei circa 90.000 im Feld installierten AU-Komponenten sind das knapp 17 Prozent. "Es zeigt sich auch hier, dass das sogenannte Bevollmächtigten-Konzept wesentlich dazu beiträgt, dass die hohen Stückzahlen an Kalibrierungen in so kurzer Zeit erfüllt werden konnten", betont Hahn. Zudem sei davon auszugehen, dass die verfügbaren Kapazitäten auch den ab Jahresmitte zu erwartenden weiteren Anstieg an Kalibrierungen bewältigen können.
Partikel zählen ab 1.1.2021
Die nächste Ausbaustufe zur Umsetzung der AU-Richtlinie vom Oktober 2017 steht bevor. Zum 1.1.2021 muss für bestimmte Dieselfahrzeuge die Anzahl der Partikel im Endrohr gemessen werden. Messtechnik dazu existiert bereits bzw. wird aktuell speziell für PTI-Anwendungen (Periodical technical inspection) entwickelt. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig, die dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, hat den Auftrag, zusammen mit den Geräteherstellern eine technische Spezifikation zu erarbeiten. Das Verkehrsministerium muss hierfür noch die genaue Prüfprozedur sowie die anzuwendenden Grenzwerte festlegen. Hierzu wurde die BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) beauftragt. Diese hat ein Projekt Monitoring ausgeschrieben, das VdTÜV/Dekra gewonnen haben. Der ASA-Bundesverband ist als Unterauftragnehmer direkt am Projekt beteiligt und liefert die entsprechenden Geräte. An ca. 450 Pkw und 50 Nkw soll nachgewiesen werden, dass die von der BASt vorgeschlagene Prüfprozedur anwendbar ist. Aus den Ergebnissen des Monitoring-Projektes will man außerdem einen Vorschlag zu einem möglichen Partikelgrenzwert für die AU ermitteln. Das Monitoring-Projekt soll im Juni starten und in einem Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt werden. (asp)
Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).