In den letzten Wochen haben sich viele Betriebe an den ASA-Verband gewandt und Fragen zum Thema Kalibrierung von AU-Geräten gestellt, erklärte ein Verbandssprecher gegenüber asp-Online. Da es sich häufig um die gleichen Wissenslücken handelt, hat der Verband die zentralen Fragen formuliert und beantwortet. Diese lauten wie folgt:
Warum müssen AU-Geräte neben der Eichung auch noch kalibriert werden?
Das Bundesverkehrsministerium hat in der 47. Änderungsverordnung 2012 festgelegt, dass alle für die öffentliche Fahrzeugprüfung verwendeten Messgeräte rückgeführt zu kalibrieren sind. Eichscheine als gleichwertiger Ersatz werden gemäß den Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA bzw. deren Mitglied der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) seit 1. August 2016 nicht mehr als Nachweis der messtechnischen Rückführung akzeptiert. Insbesondere AU-Geräte müssen neben der Eichung auch alle zwölf Monate kalibriert werden. Dies führt zwangsweise zu Irritationen und auch zu Terminkonflikten bei der Eichung und Kalibrierung. Bei den Bremsenprüfständen und Scheinwerfereinstellgeräten/-plätzen ist der Vorgang des Kalibrierens bereits etabliert. AU-Geräte sind nach dem Richtlinientext ab der nächsten Befassung, also sobald eine notwendige Wartung/Reparatur/Eichung am Gerät vorgenommen werden muss, zu kalibrieren.
Warum unterscheiden sich die Preise für die AU-Geräte-Kalibrierung von Anbieter zu Anbieter und warum gibt es keine behördlich festgelegte Einheitsgebühr?
Kalibrieren ist ein Vorgang, der von freien Wirtschaftsunternehmen ausgeführt wird, und nicht von einer Behörde. Darum kann es keine Gebührenordnung geben. Die Kosten der Kalibrierung legt jedes Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter den aktuellen Wettbewerbsbedingungen selbst fest. Es ist also normal und legitim, dass die Preise eine gewisse Bandbreite am Markt haben. Zudem muss man genau den Leistungsumfang vergleichen (reines Kalibrieren, per Definition also nur die Erfassung der Istwerte, oder mit einer vollständigen mess- und betriebstechnischen Überprüfung bspw. bestehend aus Istwert-Erfassung, Eingangskalibrierung Wartung, Justage und Ausgangskalibrierung).
Wie teuer ist eine Kalibrierung üblicherweise?
Die Marktpreise für den Vorgang des Kalibrierens schwanken aktuell zwischen knapp unter 300 EUR bis 350 EUR (Kombigerät). In diesen Preisen sind üblicherweise die Kosten für das Kalibrieren inkl. Kalibrierschein enthalten.
Sind mit den Kalibrierkosten weitere Tätigkeiten, bspw. die Wartung eines AU-Gerätes, mit abgedeckt?
Nein, die genannten Preise decken keine zusätzlichen Tätigkeiten wie die Wartung oder die Justage eines AU-Gerätes ab. Diese Kosten werden, üblicherweise von den Geräteherstellern wie bisher auch zusätzlich berechnet und variieren je nach Anbieter ebenfalls stark. Abhängig vom Vertrag fallen Kosten für die Wartung, erforderliches Material oder die Justage (Einstellung mit Prüfgasen und Trübungsfiltern) separat an. Manche Hersteller bieten Full-Service-Verträge, die neben der alle zwölf Monate vorgeschriebenen Gerätewartung auch Ersatzteile, Monteurzeiten, die Justage, Austauschgeräte, Vollgarantien oder auch das Eichen beinhalten. Diese Kosten hatte jeder AU-Gerätebetreiber auch schon vor der Kalibrierpflicht für AU-Geräte zu tragen.
Ersetzt eine AU-Geräte-Kalibrierung eine Wartung, Justage oder Eichung?
Nein, die Kalibrierung erfolgt wie schon erläutert, zusätzlich zur Wartung. Wird ein AU-Gerät justiert (Prüfgasabgleich bei 4-Gas-Testern) und anschließend kalibriert, erlischt auch die Eichung. Das heißt, das Eichamt muss verständigt und das Gerät neu geeicht werden. AU-Geräte-Betreiber sollten darum Kalibrierung, Wartung und Justage möglichst miteinander kombinieren. Andernfalls kann es passieren, dass das frisch kalibrierte Gerät aufgrund einer erforderlichen Wartung und anschließender Justage erneut kalibriert werden muss. Wartung und Justage führen in der Regel vom Gerätehersteller geschulte und beauftragte Unternehmen durch. Sie verfügen über detaillierte Gerätekenntnisse und sind auch im Umgang mit dem Eichrecht geschult (Instandsetzer). Der AU-Gerätebetreiber sollte sich in jedem Fall vergewissern, dass der mit Wartung und Justage beauftragte Dienstleister das zu bearbeitende Gerät im Detail kennt und auf die erforderlichen Verschleißteile zugreifen kann.
Erfolgt die Akkreditierung als Kalibrierlabor immer nur für Geräte eines bestimmten Herstellers oder für die gesamte Geräte-Gattung?
Die Akkreditierung wird für bestimmte Messgrößen bzw. Messverfahren ausgesprochen, also z. B. elektrische Größen wie Spannung, Strom, Widerstand oder mechanische Größen wie Kraft, Länge, etc. bzw. auch neu für verkehrstechnische Anwendungen wie Bremse, Licht und Abgas (Diesel und Benzin getrennt). Dies ist auch in den Akkreditierungsurkunden so festgelegt. Die Akkreditierung ist also nicht herstellerspezifisch, sondern von der beantragten Messgröße abhängig. Kalibrierlabore sind als "unabhängig" zu verstehen und dürfen alle Geräte kalibrieren, die in diese Kategorie fallen.
Haben die Kalibrierscheine aller für die Abgasmessung akkreditierten Kalibrierlabore dieselbe Gültigkeit?
Die Akkreditierung als Kalibrierlabor erfolgt durch die DAkkS, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Auf der Homepage der DAkkS www.dakks.de ist eine Datenbank eingepflegt, auf der sich AU-Gerätebetreiber informieren können, ob das von ihnen ausgewählte Kalibrierlabor für die Kalibrierung von Abgasmessgeräten akkreditiert ist (Kategorie K05P3 und K05P4). Wer in dieser Datenbank als akkreditiertes Kalibrielabor aufgeführt ist, darf Abgasmessgeräte ohne Einschränkung kalibrieren und die Tauglichkeit für die Verwendung bei offiziellen Abgasmessungen bescheinigen. Erkennbar ist ein akkreditierter Kalibrierschein am Akkreditierungssymbol der DAkkS, dessen Benutzung ausschließlich den akkreditierten Laboren (sogenannten Konformitätsbewertungsstellen), die eine Bestätigung der DAkkS erhalten haben, vorbehalten ist.
Was bedeutet der im Zusammenhang mit akkreditierten Kalibrierlaboren oft genannte Begriff Bevollmächtigten-Prinzip?
Bevollmächtigten-Prinzip heißt, ein akkreditiertes Kalibrierlabor qualifiziert bspw. Mitarbeiter des Teilegroßhandels oder der Gerätehersteller in Sachen Gerätekalibrierung und diese führen dann bei den Werkstätten vor Ort im Namen, unter administrativer Aufsicht und Befugnis des Kalibrierlabors selbst Geräte-Kalibrierungen durch. Diese Kalibrierungen werden vom Verordnungsgeber so anerkannt, als hätte ein Kalibrierlabor sie selbst durchgeführt. Den Kalibrierschein selbst stellt das jeweilige Kalibrierlabor aus.
Wer kontrolliert in der Praxis, ob eine Werkstatt die AU tatsächlich mit einem kalibrierten Gerät durchführt und ob die Kalibrierung den gesetzlichen Vorgaben entspricht?
Die Innungen im Auftrag der Landesbehörden.
Was genau muss eine Werkstatt bei einer Prüfung vorweisen können, damit ihr AU-Gerät als ordnungsgemäß kalibriert und geprüft und damit AU-zugelassen gilt?
Das Gerät muss geeicht sein und die Werkstatt muss ein Kalibrierzertifikat, den sogenannten Kalibrierschein mit Akkreditierungssymbol, vorweisen können.
Weitere Fragen zum Thema beantworten der ASA-Verband (geschaeftsstelle@asa-verband.de) die Hersteller der Abgasmessgeräte, deren Händler oder ihre zuständige Innung, erklärt der ASA-Verband. Unter asa-verband.de/abgasmessgeraete-ab-2019 bietet der ASA-Verband eine Übersicht Euro 6/VI-fähiger und auf diese Genauigkeitsklasse umrüstbarer Abgasmessgeräte als Excel-Liste zum Herunterladen an. (tm)
Franko