Die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie hat in letzter Zeit für Unklarheiten und viele Diskussionen gesorgt. Jetzt können Werkstätten, die ihr Scheinwerfereinstellprüfsystem noch nicht den Vorgaben der neuen Richtlinie angepasst haben, kurzzeitig aufatmen. Denn: Der Bestandschutz wird verlängert, es gibt eine Schonfrist bis 1.1.2018.
"Weil die Durchführung der Stückprüfung bisher nicht eindeutig geregelt war, und zu einer Verunsicherung im Feld geführt hat, wurde die Frist für den zwingenden Nachweis einer Stückprüfung und einer Kalibrierung seitens des BMVI bis zum 1. 1.2018 verlängert", erklärt Frank Beaujean, ASA-Präsident und Fachbereichsleiter Prüfstände. Eine offizielle Bestätigung seitens des Bundesverkehrsministeriums für die Verschiebung steht noch aus.
Für alle neuen Systeme zur Überprüfung der Einstellung von Scheinwerfern hingegen gilt die Richtlinie seit dem 01.01.2015 unverändert. Darin enthalten ist auch eine Stückprüfung, die eine Beschaffenheitsprüfung sowie eine messtechnische Überprüfung der SEP umfasst, so Beaujean. Diese Stückprüfung muss laut Richtlinie alle zwei Jahre erfolgen und von einem Sachkundigen durchgeführt werden.
Kalibrierung erforderlich
Im Verkehrsblatt 14/2016 wurde hierzu eine Änderung veröffentlicht. Die "Regelung über abweichende Anforderungen von den Nummern 6.2.6. und 6.2.7. der DIN EN ISO/IES 17020:2012" (veröffentlicht in der asp 9) besagt unter anderem, dass für die SEP, die bei der HU eingesetzt werden, zusätzlich zur Stückprüfung auch eine Kalibrierung in drei Messreihen erforderlich ist. Das bedeutet für Prüfsysteme, deren Stückprüfungstermin in 2017 ansteht oder die neu eingerichtet werden, gilt diese Übergangsregelung mit Stückprüfung und Kalibrierung. Die Regelung hat sich aus der Tatsache ergeben, dass die Prüforganisationen ihr Audit nach DIN EN ISO/IES 17020:2012 nicht vollständig bestanden haben. Denn für einen Teil der Mess- und Prüfgeräte für die Durchführung der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen gebe es derzeit keine normenkonforme Kalibrierung. "Theoretisch hätten alle Prüforganisationen ihre Anerkennung verloren. Mit den befristeten Übergangsbestimmungen wird nun Rechtssicherheit für die weitere Vorgehensweise bis zum nächsten regulären Audit im Jahr 2020 geschaffen", erklärt Frank Beaujean.
Novellierte Richtlinie in Bearbeitung
Ab 2018 wird die Kalibrierung der Übergangsregelung durch eine akkreditierte Kalibrierung ersetzt, die von einer nach ISO 17025 akkreditierten Stelle oder einem entsprechend Bevollmächtigten durchgeführt werden muss. Bis dahin soll es aber eine novellierte HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie geben, die hoffentlich alle Unklarheiten und Interpretationsmöglichkeiten beseitigt. Frank Beaujean: "Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese Übergangsbestimmungen in absehbarer Zeit durch eine novellierte HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ersetzt werden, die dann endgültig mit der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 konform ist." Die novellierte HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie soll frühestens ab dem 1.1.2018 Inkrafttreten.
Zeit nutzen
Trotz Fristverlängerung sollten Werkstätten sich jetzt nicht ausruhen, sondern die Zeit nutzen, um ihren Prüfplatz den Anforderungen anzupassen. Denn wer für sein neues Prüfsystem noch in 2016 einen Stückprüfungstermin erhält, umgeht die Übergangsregelung, die neben der Stückprüfung auch eine Kalibrierung vorsieht. Genauso kann derjenige, für den erst 2018 der turnusmäßige Regeltermin ansteht, die Stückprüfung mit Kalibrierung in 2017 nach der Übergangsregelung durchführen, weiß Frank Beaujean. So hat die Werkstatt zwei Jahre ihre Ruhe und muss erst 2019 wieder nach der dann novellierten Richtlinie kalibrieren und stückprüfen lassen. Denn eins ist absehbar: die Stückprüfung mit akkreditierter Kalibrierung ab 2018 wird nicht günstiger. (vg)
Weitere Hintergrundinfos zu diesem Thema erhalten Sie in der asp 12, die am 16. Dezember 2016 erscheint.