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Geplante Werkstatt-Terminierung durch Versicherer: Kfz-Werkstatt muss Datenhoheit behalten

11.02.2020 10:28 Uhr
Geplante Werkstatt-Terminierung durch Versicherer: Kfz-Werkstatt muss Datenhoheit behalten
ZKF und BVdP begrüßem die Pläne der HUK-Coburg, dem Versicherungsnehmer einen digitalen Terminierung seines Werkstatttermins zu ermöglichen - unter gewissen Umständen. 
© Foto: ZDK/Volz

Die Verbände ZKF und BVdP begrüßen die Pläne der HUK-Coburg, dem Versicherungsnehmer per Online-Tool einen Besichtigungstermin in der Werkstatt zur Schadenaufnahme zu ermöglichen. Weitere Einblicke dürfe es aber nicht geben.

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Die HUK-Coburg plant, ihren Versicherungsnehmern über ein webbasiertes Onlinetool einen Besichtigungstermin in der Werkstatt zur Schadenaufnahme zu ermöglichen. In einem gemeinsamen Positionspapier begrüßen der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) sowie der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) diese Möglichkeit. Betont wird, dass es sich dabei aber nicht um einen Reparaturtermin handele. Zudem dürfe der Versicherer nur den von der Werkstatt definierten Slot und keine weiteren Einblicke oder Zugänge zur weiteren Werkstattplanung erhalten, so die Verbände.

Weiter heißt es, dass die Werkstatt bestimmen müsse, welche Termine für eine Onlinebuchung freigegeben werden. Sofern die HUK-Coburg darüber hinaus keine weiteren Informationen bekäme und auch keine Systemdaten der Werkstatt im Hintergrund abrufen könne, stehe dieser modernen Terminbuchung zur Besichtigung nichts im Wege, so die Verbände. Denn mit nur wenigen zusätzlichen Daten aus dem Werkstattsystem könnten schnell betriebswirtschaftliche Rückschlüsse auf den Betrieb gezogen werden. Das dürfe nicht geschehen, fordern ZKF und BVdP.

Ideal wäre es, wenn vorab Schnittstellen zu anderen Portalen zur Verfügung gestellt werden könnten, damit sich das Bedienen mehrerer Versicherer oder Schadensteuerer nicht weiter verkompliziere, hieß es.

Bei "Tracking" seien lediglich die Stati "Termin vereinbart", "Fahrzeug in Arbeit" und "Fahrzeug abholbereit" angedacht, sofern der Betrieb diese Informationen steuere. Eine zusätzliche Gliederung in weitere Reparaturschritte dürfe es nicht geben, ebenso keine weiteren Belastungen für die Werkstatt, wie manuelle Eingaben der Stati.

ZKF und BVdP plädieren an ihre Mitglieder, sich diese Schritte schriftlich zusichern zu lassen sowie eine genauere Aufstellung anzufordern, an welche Voraussetzungen und mit welchen Kosten die Nutzung verbunden ist. Beide Verbände gehen davon aus, dass ein solches Onlinetool den Werkstätten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. (tm)

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KOMMENTARE


Dettinger

09.06.2020 - 17:55 Uhr

Das ist doch Bauernfängerei der HUK,. Das ist doch kein Service für den Geschädigten sonder eine Service für die Versicherer, der Geld (einen großen Haufen) einsparen soll und auch tut. Einziges Ziel der HUK (und allen anderen Versicherern) ist, den Kontakt zum Geschädigten schnellstmöglich herzustellen, damit er davon abgebracht wird, selbst die Initiative zu ergreifen, was ihm gesetzlich eigentlich zusteht. So kann man ein "versicherungsfreundliches" Gutachten erstellen und wesentliche Positionen, die dem Geschädigten zustehen, möglichst unter den Tisch fallen lassen, z.B. die Wertminderung. Dass ZKF das mit so freundlichen Worten begleitet ist schon bemerkenswert, aber auch sehr bedenklich.


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