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Kfz-Gewerbe: Neue Ausbildung für Autokaufleute

13.04.2017 14:52 Uhr
Kfz-Gewerbe: Neue Ausbildung für Autokaufleute
Künftige Autokaufleute müssen sich auch mit Werkstattprozessen und Fahrzeugtechnologien auskennen.
© Foto: ProMotor

Eine modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil lösen die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 1998 ab.

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Die neue Ausbildungsordnung für Automobilkaufleute tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gemeinsam mit dem Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK), Sozialpartnern und anderen Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die Berufsausbildung für Automobilkaufleute auf den neuesten Stand gebracht.

ZDK-Geschäftsführerin Birgit Behrens begrüßt in einer Verbandsmitteilung, dass die betriebliche Ausbildung künftig weit über die kaufmännischen Aspekte hinausgeht: "Es ist heute unerlässlich für Automobilkaufleute, sich auch mit Werkstattprozessen und Fahrzeugtechnologien auszukennen. Sie müssen zudem in allen Fragen der modernen Kundenmobilität und bei digitalen Informationssystemen fit sein." Dem werde die neue Ausbildungsordnung gerecht.

Die Auszubildenden durchlaufen künftig alle Bereiche des Betriebs: Teile und Zubehör, Werkstatt, Kundendienst und Service, Marketing, Kfz-Handel und -Vertrieb, Finanzdienstleistungen, Personal sowie kaufmännische Steuerung und Kontrolle. Zudem erhalten kommunikative Kompetenzen, neuer Rechtsrahmen, Datenschutz und -sicherheit sowie Umweltfragen einen höheren Stellenwert.

Laut ZDK absolvieren derzeit 11.900 junge Menschen eine Ausbildung zum Automobilkaufmann. Allein 2016 haben mehr als 5.100 Jugendliche einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Seit der Einführung des Ausbildungsberufs 1998 hat die Zahl der Auszubildenden nach Angaben des BIBB stetig zugenommen. Die jetzt modernisierte Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil lösen die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 1998 ab. (AH)

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